Der Vivant-Vorsitzende Michael Balter hat auf das Urteil des Eupener Strafgerichts zum sogenannten Corona-Spaziergang reagiert. In einer Pressemitteilung geht er auf die Motivation der Teilnehmer ein.
Berechtigte Sorgen von Eltern vor den psychischen Folgen für ihre Kinder und Enkel sowie die Sorge um die Vernichtung von Existenzen hätten die Menschen im Mai 2020 auf die Straße getrieben, so Balter. Noch nicht einmal von sterbenden Angehörigen habe man sich gebührend verabschieden dürfen. Die Auswirkungen der Maßnahmen auf die Volksgesundheit seien bis heute spürbar.
Das Gericht hatte den Protestspaziergang als einen Verstoß gegen das Versammlungsverbot erkannt und die Berufungsklage abgewiesen. Das Urteil über den Vivant-Vorsitzenden Balter und die DG-Abgeordnete Diana Stiel steht noch aus. Die beiden Politiker hatten ebenfalls an der Protestaktion teilgenommen.
mitt/mb
Berechtigte Sorgen??? So ein Quatsch, in meinem Umfeld sind mindestens 10 Personen an Corona krepiert... Uns alle hat das ganz schön zittern lassen, und Versammlungsverbote waren nicht nur angebracht sondern notwendig... Sogar #45 hat sich anstecken lassen, schade ist nur das er so gute medizinische Fürsorge erhielt - ich wünsch ihm Langzeitcovid an den Hals...