Die Zukunft der Schnupperwochen für Schüler in Handwerksbetrieben ist gesichert. Bildungsministerin Klinkenberg schreibt in einer Pressemitteilung, durch eine Dekretanpassung könne jetzt das IAWM entscheiden, wie die Schnupperwochen ablaufen. Vorher war es der Föderalstaat.
Im vergangenen Jahr hatte eine Gesetzesänderung auf föderaler Ebene den Verwaltungsaufwand drastisch erhöht. Betriebe, die an den Schnupperwochen teilnehmen, hätten eine Arbeitsunfallversicherung abschließen, den Jugendlichen offiziell per Dimona-Erklärung anmelden, einen Praktikumsvertrag unterzeichnen und eine Risikoanalyse durchführen müssen. Die Schüler hätten sich vorher medizinisch untersuchen lassen müssen. Eine Aufwand, den die Betriebe nicht betreiben wollten.
Nur durch eine Ausnahmeregelung konnten die Schnupperwochen letztes Jahr stattfinden. Die Schnupperwochen finden zukünftig nicht mehr einmal, sondern an drei Zeitpunkten im Jahr statt:
- während der zwei Wochen der Osterferien (2. bis 12. April 2024),
- während der letzten Woche vor dem Schuljahresende und der ersten Woche nach Schuljahresende (24. Juni bis 5. Juli 2024),
- während zwei Wochen im Monat August (19. bis 30. August 2024).
Interessierte Jugendliche ab 16 Jahren finden auf der Webseite des IAWM eine Liste aller teilnehmenden Betriebe.
mitt/vk