Das Berufungsgericht Lüttich hat sich am Montag mit Verstößen gegen die Lebensmittelhygiene in einem Warenlager und in mehreren Filialen der Discounter-Kette Aldi befasst. Davon betroffen sind auch die Aldi-Märkte in Lontzen, Eynatten und Bütgenbach.
In diesen und zwei weiteren Filialen sowie im Lager in Vaux-sur-Sûre unweit von Bastogne haben Kontrolleure der Lebensmittelbehörde Afsca in den Jahren 2020 bis 2022 Kot und andere Spuren von Mäusen festgestellt, so die Generalstaatsanwaltschaft.
Unter anderem waren angeknabberte Mehlpackungen gefunden worden. Einige von ihnen gelangten in den Verkauf. Die Kontrolleure haben unter anderem angeprangert, dass bei der Warenannahme von den Mitarbeitern darauf nicht geachtet wurde.
In erster Instanz hatte Aldi einen Freispruch vor dem Strafgericht Neufchâteau erwirkt. Daraufhin ging die Staatsanwaltschaft in Berufung. Sie hat gegen Aldi eine Geldstrafe in Höhe von 2.500 Euro beantragt.
Der Anwalt des Unternehmens weist darauf hin, dass Aldi schnell auf den Schädlingsbefund reagiert habe. Allerdings sei die Bekämpfung zunächst schwierig gewesen, da keine chemischen Mittel eingesetzt werden dürften und Klebefallen aus Tierschutzgründen verboten seien.
Mittlerweile habe man eine andere Schädlingsbekämpfungsfirma beauftragt, die unter anderem auch Sensoren einsetze. Seitdem sei kein Befall mehr festzustellen gewesen.
Im Februar soll das Urteil in dieser Sache verkündet werden.
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