Mit ihren 30 Jahren selbst noch eine der jüngeren Abgeordneten brachte es Lisa Göbbels (ProDG) auf den Punkt: "Unsere Jugendlichen sind die Zukunft und es liegt in unserer Verantwortung sicherzustellen, dass alle die bestmögliche Unterstützung und Begleitung erhalten. Der vorliegende Dekretentwurf schafft die Grundlage für eine umfassende Jugendhilfe, die nicht nur auf die Probleme reagiert, sondern präventiv tätig wird, um jungen Menschen eine stabilere Grundlage für ihr zukünftiges Leben zu bieten".
Wichtig seien darum Prävention und Netzwerkarbeit, wie für die PFF auch Gregor Freches unterstrich. "Die Einführung sogenannter Netzwerke, welche die Verbindung zwischen Jugendhilfe und Jugendschutz durch Erfahrungsaustausch und gemeinsame Reflexion zielgerecht gestalten soll, ist ein neuer Bestandteil dieses Dekrets", so Freches. "Gerade im Jugendschutz ermöglicht Prävention langfristig die besten Chancen nicht nur für die Kinder und Jugendlichen, sondern auch für die Gesellschaft als Ganzes."
Dieser Geist klingt auch für Inga Voss (Ecolo) aus der Vorlage, auch wenn für sie noch einige Fragen offen blieben. "Das Dekret nutzt Ausdrücke wie Ermahnung, Vermittlung, Klärung, Verwarnung, Mediation. All das ist nämlich vor allem dahingehend eine gute Sache, weil es den Diensten und der Staatsanwaltschaft ermöglicht, auf die Jugendlichen einzugehen", findet Voss. "Auch auf solche, die bereits straffällig geworden sind. Somit können die Akteure Maßnahmen und sogenannte Wiedergutmachung fördern, die den Opfern der Gesellschaft und dem jungen Menschen gut tun. Das führt zu weniger Rückfällen, das ist einfach Fakt und das dürfte schlussendlich zu geringeren Kosten führen."
Diana Stiel (Vivant) hätte anstelle des Ausdrucks "Jugendschutz" das Kind doch lieber beim Namen genannt. "Schon allein die Tatsache, dass man über Jugendkriminalität sprechen würde, wäre mehr als angebracht. Nun hat die DG aber einen Mittelweg gesucht und das begrüßen wir. Die einzigen Maßnahmen, die bei Jugendlichen unter zwölf Jahren ergriffen werden dürfen, sind die ambulanten Begleit- und Betreuungsmaßnahmen. Wenn diese Maßnahmen nicht geeignet sind, wird zumindest ein Übergang zur gerichtlichen Jugendhilfe möglich gemacht."
Für die SP argumentierte Karl-Heinz Lambertz ebenso deutlich: "Wir verteidigen hier ein Modell, wo wir die jungen Menschen, die sich daneben benommen haben, nicht kriminalisieren wollen. Wir wollen ihnen eine Chance geben. Wobei wir ohnehin, wenn die Fälle zu schlimm sind, die Möglichkeit haben, dass der Richter oder die Staatsanwaltschaft die Dinge dann aus dem Jugendrecht hinaus an die ordentliche Strafgerichtsbarkeit verweist".
Jedenfalls handele es sich um ein weites Feld, resümierte Robert Nelles (CSP). "Der Bereich Jugendhilfe und Jugendschutz reicht von der Kinderkrippe über die Familienleistungen und das Bildungswesen bis hin zur Integration in Arbeit. Ja, und auch der Sport, die Kulturarbeit und die Investitionen in Infrastrukturen leisten einen wesentlichen Beitrag, der zum Wohlergehen von Kindern und Jugendlichen beiträgt und vorbeugend auch dazu beiträgt, dass Kinder und Jugendliche nicht straffällig werden."
Dem zuständigen Minister Antonios Antoniadis war es darum gegangen, möglichst viele Akteure einzubeziehen. "Mir war eine breite Beteiligung wichtig, weil ich mir dessen bewusst bin, dass wir die Herausforderungen in den betroffenen Familien nur gemeinsam mit allen Verantwortlichen bewältigen können. Und weil wir die Kleinheit einer übersichtlichen Region als Chance begreifen, um die Angebote und Projekte sowie die Zusammenarbeit zu verbessern."
Und auch wenn es zu einzelnen Artikeln des Dekrets unterschiedliche Meinungen gab, wurde es in seiner Gesamtheit doch vom ganzen Parlament getragen.
Stephan Pesch