Der wallonische Mobilitätsminister Philippe Henry hat eine überarbeitete Version seiner Kraftfahrzeug-Steuerreform vorgestellt. Diese soll im Juli 2025 in Kraft treten.
Der Minister schlägt vor, nur die Zulassungssteuer abzuändern, die einmalig beim Kauf zu zahlen ist. Sie soll zwischen 50 und 9.000 Euro betragen. Die jährliche Kfz-Steuer soll unverändert bleiben.
Die Philosophie dieser Reform bleibt aber gleich: Verbrennungsmotoren werden stärker besteuert als Elektromotoren, kleinere Autos begünstigt. Bei der Berechnung der Zulassungssteuer werden die CO2-Werte und das Gewicht des Fahrzeugs berücksichtigt.
Ein Vorteil wird auch für Hybridfahrzeuge gewährt, die eine Ermäßigung von 20 Prozent gegenüber der auf ein Fahrzeug mit Verbrennungsmotor angewandten Berechnung erhalten.
Für einige schwere Fahrzeuge wird die Reform aber einen großen Unterschied machen. So steigt zum Beispiel ein Tesla Modell 3 (Elektrofahrzeug) von einer Kraftfahrzeugsteuer von derzeit 61,50 Euro auf künftig 1.588,20 Euro. Die jährlich zu entrichtende Kraftfahrzeugsteuer bleibt mit 92,9 Euro natürlich weiterhin günstig. In der ursprünglichen Reform, die von Minister Henry vorgeschlagen wurde, sollte diese jährliche Steuer auf über 700 Euro ansteigen.
"Für kinderreiche Familien und Familien mit gemeinsamem Sorgerecht ist weiterhin eine Ermäßigung vorgesehen", erklärte der Minister.
meuse/mz