1 Kommentar

  1. Wahrscheinlich lässt diese tolle Sprachenregelung auch keine zweisprachige Bescheide zu, abhängig von der Halteradresse oder man bekommt das nicht auf die Reihe.
    Habe selbst mal vor einigen Jahren einen Bescheid in fehlerfreier (!) deutscher Sprache erhalten, ausgestellt von einer Behörde in der Bretagne!