Die Deutschsprachige Gemeinschaft wird beim Dekret zum Kindergeld nachbessern müssen. Der Verfassungsgerichtshof hat in einem Urteil mehrere Verstöße gegen die Verfassung festgestellt. Das geht aus einem Entscheid vom 19. Januar hervor.
Konkret geht es um die Situation kinderreicher Patchworkfamilien. Die CSP-Fraktion im Parlament hatte in der Vergangenheit immer wieder bemängelt, dass es hier zu Benachteiligungen kommen könnte. Und das obwohl "kinderreiche Stief- und Patchworkfamilien die gleichen Leistungen erbringen müssen", so die CSP-Abgeordnete Jolyn Huppertz in einer Mitteilung. Wenn das Dekret zum Kindergeld wirklich "allen Kindern" Chancen bieten will, dann müssen auch alle Kinder dieses Recht nutzen können.
Die CSP habe schon mehrmals die Situation moniert und Abänderungsvorschläge und Dekretvorschläge eingereicht sowie eine Petition unterstützt. Der Entscheid des Verfassungsgerichts gebe der CSP nun Recht, so die Mitteilung weiter.
Es bleibe aber die Frage, "ob die Regierung auch die Verantwortung für den entstandenen Schaden der Betroffenen übernimmt und das Dekret erneuert wird". Das will Huppertz am kommenden Mittwoch im zuständigen Ausschuss ansprechen.
mitt/ale