Wenn eine Gemeinde in finanzielle Schwierigkeiten gerate, sei die Regierung bereit, zu helfen, so Oliver Paasch. Schließlich seien die Gemeinden wichtige Partner der DG.
Die Rückzahlung der zur Verfügung gestellten Mittel erfolgt - sollte der entsprechende Vertrag unterzeichnet werden - in monatlichen Tranchen von 25.000 Euro über einen Zeitraum von 10 Jahren.
Um eventuelle Liquiditätsschwierigkeiten zu beheben, können die Gemeinden aktuell einen Kassenkredit in Anspruch nehmen. Das hilft allerdings nicht dabei, ihren ordentlichen Haushalt auszugleichen. Per Erlass wurde vor diesem Hintergrund die Möglichkeit geschaffen, dass die Regierung den Gemeinden ein zinsloses Darlehen gewährt, in Anlehnung an den "Crac"-Mechanismus (Centre régional d’Aide aux Communes) der Wallonischen Region.
Dieser Mechanismus zur alternativen Finanzierung ist die einzige Ausnahmeregelung, die Abhebungen vom außerordentlichen zum ordentlichen Dienst gestattet und somit ermöglicht, in Ausnahmefällen ein strukturelles Defizit aufzufangen.
Die DG-Regierung legt Bedingungen zum Erhalt dieser Mittel fest. Dazu zählen eine enge Begleitung durch die DG (Entsendung eines Vertreters des Ministerpräsidenten in die entsprechend eingerichtete Finanz-Taskforce der Gemeinde) und auch die Zielvorgabe für den Antragsteller, im folgenden Haushaltsjahr das finanzielle Gleichgewicht wieder herzustellen.
mitt/lo