Das seit 2017 laufende Verfahren gegen Firmenchef Roland Jost sollte durch den Vergleich eingestellt werden. Der Büllinger Unternehmer hatte einer dreijährigen Haftstrafe auf Bewährung zugestimmt.
Eine Geldstrafe oder die Beschlagnahmung von Gütern sah der Vergleich nicht vor. Dies könnte möglicherweise der Grund für die Entscheidung der Lütticher Justiz sein. Die Begründung für das Urteil war nicht öffentlich verlesen worden. Eine Stellungnahme der Anwälte von Roland Jost liegt noch nicht vor.
belga/mh