Die Frau hatte ihren Bruder über den Vorfall eingeweiht. Der Angeklagte gab eine unpassende Geste zu, bestritt aber die Frau vergewaltigt zu haben.
Der Mann war 1994 wegen Vergewaltigung einer schutzbedürftigen Minderjährigen verurteilt worden. Nun erhielt er eine 40-monatige Haftstrafe, die zur Hälfte zur Bewährung ausgesetzt wird.
avenir/sp