Die Aufgaben des RZKB sollen einer Einrichtung öffentlichen Interesses übertragen werden. Das heißt: Was bisher eine VoG war, eine Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht, soll eine parastatale Vereinigung werden. Diese soll also im politischen Auftrag handeln, ohne der Politik direkt unterstellt zu sein.
Die Unterrichtsministerin behält eine Kontrollfunktion, hat aber kein Mitspracherecht, wie Patrick Meyer, Präsident des Verwaltungsrates des RZKB erklärt: "Wir sind sehr stolz, dass wir im Bereich der Innovation eine sehr große Autonomie erhalten haben. Und dass wir es, hier in den Gesprächen, geschafft haben, dass die politischen Vertreter in dieser Parastatalen nicht stimmberechtigt sind. Das ist nicht selbstverständlich in Belgien."
Das Statut des RZKB soll geändert werden, um finanzielle Sicherheit bieten zu können. Denn auf das RZKB kommen einige finanzielle Herausforderungen zu. Dafür sorgt die Änderung des Statuts der konventionierten Tagesmütter, wie Lydia Klinkenberg, Ministerin für Erziehung, erklärt: "Heute arbeiten die konventionierten Tagesmütter des RZKB in einem Teilstatut, das nur ein Minimum an sozialer Absicherung gewährleistet. In Zukunft bieten wir den Müttern ein Vollstatut an. Das Ganze in einem Angestelltenverhältnis des öffentlichen Dienstes. Das heißt, sie werden in Zukunft die Vorteile haben, die alle Angestellten im öffentlichen Dienst haben. Dadurch haben sie eine ganz andere soziale Absicherung: Rentenansprüche, Urlaubsgeld, dreizehnter Monat... Alles Dinge, die sie heute nicht haben."
Das alles zur Freude des RZKB. Auch wenn jetzt einiges an Arbeit bevorsteht. Bisher gibt es die Absichtserklärung. Die deckt nur den Rahmen ab. Die Umsetzung liegt jetzt in den Händen des RZKB, das auf diese Chance lange gewartet hat, wie Patrick Meyer betont. "Das Statut der Tagesmütter, von dem wir schon seit 30 Jahren reden, wird jetzt Realität. Das heißt: Die Regierung und die Zivilgesellschaft haben sich heute zum Ziel gesetzt, noch in dieser Legislaturperiode dieses Vollstatut, wie jedem anderen Arbeitnehmer auch, unseren Mitarbeitern zu gewährleisten."
Das bedeutet unter anderem geregelte Arbeitszeiten und ein gesichertes Einkommen. Das Angestelltenverhältnis begrenzt aber auch die Arbeitszeiten, die im Moment bei bis zu fünfzig Stunden liegen. Um dem entgegenzuwirken, braucht es mehr Tagesmütter. Und die Änderung des Statuts bringt dafür eine Aufwertung des Berufs mit sich.
Eine komplett gewährleistete Kinderbetreuung ist das Ziel, nicht nur aus Sicht der Familien, unterstreicht die Familienministerin. "Letztendlich ist Kinderbetreuung auch ein Standortfaktor für Ostbelgien. Wenn also die Kinderbetreuungsstrukturen attraktiv sind, dann hoffen wir, dass in Zukunft auch mehr Arbeitnehmer einen Arbeitsplatz in Ostbelgien wählen."
Um diese Pläne umzusetzen, sollen jetzt parallel das Vollstatut der Tagesmütter ausgearbeitet und das Dekret im Parlament der DG verabschiedet werden. Das soll im Jahr 2023 der Fall sein.
Christoph Heeren