Betriebe und Selbstständige sollen durch die Hilfen der Wallonischen Region ihre wirtschaftliche Tätigkeit instandsetzen und wiederaufnehmen.
Für Unterstützung kommen die Betriebe in Frage, die in einem Umkreis von maximal 20 Kilometer zum ursprünglichen Standort ihre Tätigkeiten wieder aufnehmen.
Unternehmen, die Beihilfen in Anspruch nehmen möchten und noch kein Experten-Gutachten vorliegen haben, müssen sich ebenfalls bis zum 18. April vorregistrieren. Weiter Infos gibt es auf der Webseite der WFG Ostbelgien.
mitt/ale