Ab Montag entfällt für alle Schüler und für die Personalmitglieder die Maskenpflicht. Das hatte Bildungsministerin Lydia Klinkenberg nach dem Konzertierungsausschuss am Freitag mitgeteilt.
Der Wegfall der Maskenpflicht gilt für die Sekundarschule, die Hochschule, die Mittelständische Ausbildung, den Teilzeit-Kunstunterricht, die Erwachsenenbildung sowie für die Kinderbetreuung.
Lediglich in der Schülerbeförderung besteht weiterhin Maskenpflicht für alle ab zwölf Jahre. Wer darüber hinaus eine Maske tragen möchte, kann dies aber weiterhin tun. Für Personen mit gesundheitlichen Problemen wird das Tragen einer FFP2-Maske empfohlen.
Zu den Lockerungen gehört auch, dass Drittpersonen das Schulgelände wieder betreten dürfen. Demnach können Versammlungen wie beispielsweise Elternabende oder pädagogische Konferenztage erneut in Präsenzform stattfinden.
Michaela Brück