Die Maßnahme gilt ab diesem Jahr, drei Millionen Euro sind dafür jährlich vorgesehen. Wie die Regierung mitteilt, sollen die beschlossenen Erhöhungen bereits festgelegte Steigerungsraten ergänzen. Der Grundsatzbeschluss soll im Rahmen der ersten Haushaltsanpassung vorgelegt werden.
Betroffen sind Einrichtungen aus Bereichen wie Beschäftigung, Bildung, Jugend, lokale Behörden, Medien, Kultur, Familie, Soziales, Sport oder Tourismus. Die Einrichtungen sollen durch die Maßnahme bei der Bewältigung von inflationsbedingten Preis- und Lohnentwicklungen unterstützt werden, so die Mitteilung abschließend.
mitt/ale