Bei der Publifin-Affäre 2016 ging es um hohe Sitzungsgelder für wenig Gegenleistung. Sieben Mitglieder des Verwaltungsrates der Lütticher Interkommunalen mussten sich dafür vor Gericht verantworten. Sie waren in erster Instanz und später auch in einem Berufungsverfahren frei gesprochen worden.
Damit war die Generalstaatsanwaltschaft nicht einverstanden und zog vor den Kassationshof, das höchste Gericht in Belgien. Der erklärte nun die Beschwerde als nicht begründet.
belga/vk