Eigentlich sind solche vorläufigen Vorrichtungen auf 60 Tage begrenzt. Aufgrund der Einschränkungen für den Einzelhandel und den Horeca-Sektor wurde diese Frist aber ausgesetzt.
Durch die Entscheidung würden weder Kunden noch Geschäftsleute im Stich gelassen, meint Antonios Antoniadis.
mitt/ale