Kulturministerin Isabelle Weykmans ließ dies am Dienstag in einem Schreiben an die Vereine mitteilen - allerdings mit dem Hinweis, dass sie und ihre Amtskollegen aus den beiden anderen Gemeinschaften nicht damit einverstanden seien und bei der Föderalregierung um eine Anpassung dieser Maßnahme bitten würden. Dennoch habe die Regelung bis zu einer eventuellen Änderung Gültigkeit.
Die Regelung wurde vom Konzertierungsausschuss am vergangenen Freitag beschlossen. Im Gegensatz zu sportlichen Aktivitäten in Innenräumen sind Musik-, Chor- oder Theaterproben demnach verboten - öffentlich auftreten dürften die Vereine jedoch gemäß der geltenden Corona-Bestimmungen, wie etwa der Nutzung des CST.
Der nächste Konzertierungsausschusses tritt am Freitag zusammen.
mb
Proben untersagt aber Auftritte erlaubt ... die Tuba Posaune oder Klarinette am besten mit Maske spielen ...Ironie Ende
Hallo Paul, gestern sagte mir ein Bekannter, man solle die Auftritte als Proben tarnen...wäre auch eine Möglichkeit. Ansonsten: Concerte ohne Probe davor enden eher in Katzenmusik...