Dabei starb ein 46-jähriger Arbeiter, nachdem er vom Schlauch eines Beton-Fahrmischers am Kopf getroffen wurde. Das Gericht warf dem Bauunternehmer vor, keine klare Bedienungsanleitung verfasst zu haben.
Das Strafgericht verurteilte das Unternehmen zu einer Geldstrafe in Höhe von 36.000 Euro. Die Witwe und die beiden Töchter des Opfers hatten auch zivilrechtlich gegen den Unternehmer geklagt. Dort wurde den drei Familienmitgliedern die Summe von jeweils 15.000 Euro zugesprochen.
Jedoch gingen sowohl im Straf- als auch im Zivilverfahren alle Parteien in Berufung.
meuse/ale