Der Entscheid vom 14. Oktober habe Klarheit in puncto Webseite, Call-Center und Erreichbarkeit des Kundendienstes in Deutsch geschaffen, heißt es in einer gemeinsamen Pressemitteilung der DG-Regierung und der Verbraucherschutzzentrale. Sie hatten eine gemeinsame Klage eingereicht.
Eneco müsse jetzt die allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Schriftverkehr in deutscher Sprache gewährleisten. Kunden werden ermutigt, dies auch einzufordern. Die VSZ stellt ein entsprechendes Formular zur Verfügung.
mitt/mb