Seit dem 1. November ist auch in Ostbelgien das sogenannte Covid-Safe-Ticket CST, d.h. die 3G-Regel, in verschiedenen Bereichen Pflicht: so unter anderem bei öffentlichen Veranstaltungen mit einer Mindestzahl von 50 Besuchern im Innenbereich beziehungsweise 200 Besuchern im Freien.
Auch in Sportzentren, Kultureinrichtungen, Gaststätten, Restaurants und Diskotheken gilt die 3G-Regel. Bei Verstoß drohen Besuchern Geldstrafen bis zu 200 Euro, Veranstaltern bis zu 2.500 Euro.
Im Gegensatz zu den Bestimmungen in der frankophonen Wallonie sind vereinsinterne Aktivitäten wie Sporttraininigs oder Musikproben in der DG nicht dem CST unterworfen.
mit/mb