Darauf haben sich die DG-Regierung und die Bürgermeister der neun Gemeinden verständigt. Das gab Ministerpräsident Oliver Paasch am Sonntagabend per Pressemitteilung bekannt. Damit folgt die DG einem Beschluss des Konzertierungsausschusses vom Freitag.
Die Maskenpflicht soll in der DG allerdings nur unter der Voraussetzung entfallen, dass sich die epidemiologische Situation bis dahin nicht verschlechtert. Darum soll es in der Woche vor dem 1. Oktober eine weitere Sitzung geben.
Obligatorisch bleibt das Tragen eines Mundschutzes in Innenräumen von öffentlichen Verkehrsmitteln und Bahnhöfen, in Einrichtungen des Gesundheitswesens, für Personal und Kunden in den medizinischen und nicht-medizinischen Kontaktberufen, bei Veranstaltungen, kulturellen und anderen Darbietungen, Sportwettkämpfen und Trainingseinheiten sowie Kongressen mit mehr als 500 Personen im Inneren.
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