Sie mussten sich wegen Vorteilsnahme und Veruntreuung öffentlicher Gelder verantworten in Höhe von fast zwei Millionen Euro. Das Berufungsgericht bestätigte damit den Freispruch aus der Ersten Instanz von Dezember 2019. Die Staatsanwaltschaft war dagegen in Berufung gegangen.
Die Mitglieder der drei sektoriellen Ausschüsse von Publifin hatten hohe Sitzungsgelder für nur wenige Sitzungen erhalten, an denen sie zum Teil gar nicht teilgenommen hatten.
Ursprünglich waren etwa 40 Politiker angeklagt. 32 hatten sich entschlossen, einen Vergleich zu akzeptieren und eine Strafe zu zahlen, um ein Verfahren zu vermeiden. Es blieben sieben übrig, die beschlossen, sich vor dem Strafgericht zu verteidigen.
sudinfo/sp