2 Kommentare

  1. Eine viel bessere Regelung als im benachbarten Ausland.
    In Deutschland bspw. bekommt in einem solchen Fall nur derjenige eine Entschädigung, der zuvor eine sog. Elementarschaden-Versicherung abgeschlossen hat. Eine für alle verpflichtende Feuerversicherung, die im Fall von Naturkatastrophen für die Schäden an Häusern und Wohnungen aufkommt, gibt es dort nicht.
    In bestimmten Wohnlagen, wie in Tälern und an Flüssen, ist diese jedoch entweder überhaupt nicht zu haben oder schlichtweg unbezahlbar.

  2. Einige Anmerkungen, ohne Anspruch au Vollständigkeit:

    - Die Feuerversicherung beinhaltet vom Gesetz her immer eine Deckung von Wasserschäden, auch wenn der Versicherte hoch über dem Flusstal wohnt und also diese Garantie als für ihn nicht nötig erachten würde.
    So wird das sonst für den Versicherer untragbare Risiko auf alle verteilt und die Prämie für die Risikolagen in erträglichen Grenzen gehalten.

    - Diese Versicherung ist an sich aber nicht verpflichtend, wird allerdings bei etwa Kreditabschlüssen durch die Bank zur Pflicht gemacht, ebenso in Mietverträgen.

    - Niemand kontrolliert, ab die Deckungssumme ausreichend ist. Im Schadensfall kann man da eine böse Überraschung erleben.
    Allerdings gibt es Fragebögen zur Wertbestimmung.

    Man sollte sich da an seine Versicherungsgesellschaft oder seinen Makler wenden.