Herr Kreusen, was müssen Betroffene von Überschwemmungs-Schäden nun tun?
Diese Schäden sind über die jeweilige Feuerversicherung abgedeckt. Das heißt, auch für die Privatpersonen gilt es, dass sie eine Schadensmeldung über ihre private Feuerversicherung machen. Die beinhaltet nämlich auch unter anderem diese Risiken, die wir jetzt gerade hier als Naturkatastrophe einstufen müssen. Und die sind auf jeden Fall in der normalen Feuerversicherung gedeckt. Die Leute haben meistens den Eindruck oder den Reflex zu sagen, jetzt ist der Iterbach oder welcher Bachlauf auch immer über das Ufer getreten, also muss ich mich an die Kommune wenden. Dem ist aber nicht so, weil die Kommunen in diesem Falle auch nicht über ihre Haftpflichtversicherung irgendetwas abdecken kann.
Viele fangen an -und sind auch gezwungen-, recht schnell Schäden zu beseitigen. Was sollten sie versicherungstechnisch beachten, damit dann auch später der Schaden eingereicht werden kann?
Ja, es ist natürlich klar nachvollziehbar und auch richtig, dass die Leute jetzt schon anfangen zu intervenieren, sei es in puncto Vorsichtsmaßnahmen oder auch schon mit Aufräumarbeiten. Das geht natürlich noch nicht überall, weil es ja immer noch regnet. Also kann es sein, dass auch noch irgendwelche Schäden entstehen. Aber in der Regel sollten die Leute, wenn sie denn dabei sind, aufzuräumen, den Schaden sehr gut dokumentieren. Das heißt, sie sollten Fotoaufnahmen machen. Sie sollten relativ schnell auch schauen, dass sie Rechnungen oder auch Kostenanschläge einreichen. Denn im Nachhinein muss ja alles dokumentiert und belegt werden. Aber wie gesagt, die Leute können auf jeden Fall anfangen, aufzuräumen. Sie sollten allerdings nicht vergessen, so schnell wie möglich bei ihrer Versicherung eine Schadensmeldung einzureichen. Das kann man mittlerweile auch bei vielen Versicherungsgesellschaften online machen. Aber ich glaube, da reicht vorerst auch mal eine einfache Mail, um zu sagen: Bei mir ist ein Schaden entstanden. Vor allem sollten sie eventuell schon einige Vorsichtsmaßnahmen treffen, wenn Wasserschäden drohen. Das heißt Strom abstellen, Heizung abstellen, Gashahn zudrehen alles solche Reflexe, die man dann vielleicht in solchen Momenten auch vergisst.
Wie schnell käme dann die Hilfe? Also wie schnell fließt in so einem Fall in der Regel auch das Geld?
Im Normalfall ist es so, dass die Versicherungsverträge vorsehen, dass die Versicherung einen Monat Zeit hat zu entschädigen. Bei der Anzahl Schadensmeldungen, die wir jetzt erhalten werden - und nicht nur Ethias, sondern alle anderen Versicherungen - wird da natürlich ein Engpass entstehen. Ich habe aber erst heute Morgen in den Nachrichten gehört, dass die wallonische Region eine Art Fonds einrichten will für Kommunen, weil Kommunen schon Vorauszahlungen machen, damit die am schlimmsten Betroffenen relativ schnell entschädigt werden können. Also ich glaube, dass die Versicherungen auch versuchen werden, alles Mögliche zu tun, damit die Leute so schnell wie möglich Geld bekommen. Aber das wird schon seine Zeit in Anspruch nehmen - leider.
Wenn man sich jetzt die Schadenshöhe einmal anschaut – haftet die Versicherung wirklich "unlimitiert"? Zahlt sie im Zweifelsfall auch den Abriss des bestehenden Hauses und Bau eines neuen Hauses?
Das wäre im schlimmsten Fall auch so. Das heißt, wenn dem so ist, dann ist es ja dieser Wiederaufbauwert, der versichert ist. In dem Fall, wo es „nur“ zu kleineren materiellen Schäden kommt, das heißt, wenn der Inhalt oder „nur“ die Heizung zerstört wurde oder es bei Renovierungsarbeiten bleibt, dann wird effektiv dieser Wert entschädigt. Aber im schlimmsten Fall bei einem Abriss gilt natürlich der Wiederaufbau. Und ich habe jetzt von Kollegen gehört, dass einige Häuser in unserer Gegend auch eingestürzt sind.
Müssen Betroffene damit rechnen, dass dann in der Folge die Versicherungsprämien in Zukunft steigen werden?
Da muss man leider immer mit rechnen. Das heißt, die Versicherungsgesellschaften vergleichen ja immer auf mehrere Jahre verteilt, wie ist das Verhältnis Prämie und Schaden? Und klar kann es natürlich passieren, dass es dann auch zu Problemen kommen kann. Aber momentan gilt es einfach mal nur, den Leuten zu helfen, die Leute zu entschädigen. Ich glaube, das ist jetzt unsere prioritäre Aufgabe und alles andere ist zweit- oder drittrangig.
Olivier Krickel
Eine viel bessere Regelung als im benachbarten Ausland.
In Deutschland bspw. bekommt in einem solchen Fall nur derjenige eine Entschädigung, der zuvor eine sog. Elementarschaden-Versicherung abgeschlossen hat. Eine für alle verpflichtende Feuerversicherung, die im Fall von Naturkatastrophen für die Schäden an Häusern und Wohnungen aufkommt, gibt es dort nicht.
In bestimmten Wohnlagen, wie in Tälern und an Flüssen, ist diese jedoch entweder überhaupt nicht zu haben oder schlichtweg unbezahlbar.
Einige Anmerkungen, ohne Anspruch au Vollständigkeit:
- Die Feuerversicherung beinhaltet vom Gesetz her immer eine Deckung von Wasserschäden, auch wenn der Versicherte hoch über dem Flusstal wohnt und also diese Garantie als für ihn nicht nötig erachten würde.
So wird das sonst für den Versicherer untragbare Risiko auf alle verteilt und die Prämie für die Risikolagen in erträglichen Grenzen gehalten.
- Diese Versicherung ist an sich aber nicht verpflichtend, wird allerdings bei etwa Kreditabschlüssen durch die Bank zur Pflicht gemacht, ebenso in Mietverträgen.
- Niemand kontrolliert, ab die Deckungssumme ausreichend ist. Im Schadensfall kann man da eine böse Überraschung erleben.
Allerdings gibt es Fragebögen zur Wertbestimmung.
Man sollte sich da an seine Versicherungsgesellschaft oder seinen Makler wenden.