Die Vereine sind in Ostbelgien sehr aktiv. Doch die Vereinswelt ist, genau wie ihre Gesetzgebung, im Wandel. Die gesetzlichen Bestimmungen von 1921 sind 2019 angepasst worden.
"Es sind im Wesentlichen Vereinfachungen vorgenommen worden, die bei der Gründung oder der Auflösung von Vereinen zu beachten sind", erklärt die Ministerin für Kultur und Sport, Isabelle Weykmans. "Was genau muss mit den Jahresabschlüssen hinterlegt werden? Wie muss eine Generalversammlung sich gestalten?"
Die Servicestelle Ehrenamt hat eine Broschüre über die aktuellen Gesetze erstellt. Sie ist auf der Webseite des Ministeriums verfügbar. Die Gesetzestexte wurden in deutscher Sprache aufgearbeitet. Ziel sei es, in leicht verständlicher Sprache mit dem Wirrwarr in der Vereinswelt aufzuräumen.
Dennoch müssen sich die Vereine nicht von jetzt auf gleich an die Bestimmungen anpassen, erklärt Ministerin Weykmans. "Vereine, die bereits existent sind, haben Zeit bis zum Jahr 2024. Wenn man jetzt einen neuen Verein gründet, dann muss man das entsprechend der neuen Gesetzgebung machen. Aber das alles findet man in der Broschüre, außerdem haben wir FAQs vorbereitet, sodass man auch bei jeder speziellen Fragestellung seine Antwort erhält."
Zahlreiche Vereine erleben in der Corona-Zeit finanzielle Einbußen und verlieren Mitglieder. Die rund tausend ostbelgischen Vereine erhalten in der Krise weitere finanzielle Hilfen. "Aus dem Grund haben wir dem Parlament vorgeschlagen, die anerkannten Vereine in Ostbelgien zu unterstützen mit 50 Euro pro aktivem Mitglied. Wir hoffen, dass wir da die Vereine abholen, wo sie gerade stehen und sie damit in der Wiederaufnahme ihrer Aktivität unterstützen können."
Um die Vereinskasse aufzubessern, dürfen die Vereine auch selbst kommerziell aktiv werden. "Und das ohne Einschränkung", erklärt Dieter Gubbels von der Servicestelle Ehrenamt des Ministeriums. "Allerdings sind Einnahmen und mögliche Gewinne natürlich für die VoG bestimmt und dürfen nicht direkt oder indirekt an die Mitglieder der VoG ausgezahlt werden."
Vor Mai 2019 trug der Präsident die Hauptverantwortung im Verein. Jetzt sind die Mitglieder des Verwaltungsrates gleichermaßen verantwortlich, erklärt Gubbels. "Ein weiterer Punkt ist auch, dass das Verwaltungsorgan ein kollegiales Entscheidungsgremium ist. Das heißt, dass alle Verwalter solidarisch und gemeinsam haften für die Dinge, die sie als Verwalter machen. Die Funktion Präsident, Kassierer oder Schriftführer ist nicht mehr entscheidend."
Die Broschüre soll für Klarheit sorgen. Zudem finden Webinare statt. Unter dem Motto "Ich habe da eine Frage" können Vereinsmitglieder weitere Informationen erhalten.
Chantal Scheuren