"Das sind nur Angebote, die das Unternehmen in Anspruch nehmen kann, genauso wie der Arbeitnehmer sie in Anspruch nehmen kann. Der Arbeitnehmer ist nicht verpflichtet, einen Schnelltest durchführen zu lassen, wenn der Arbeitgeber dies anbietet", sagt Volker Klinges, der Geschäftsführer des Arbeitgeberverbands in der Deutschsprachigen Gemeinschaft.
Es sei sinnvoll, die gesamte Belegschaft zu testen, wenn sich ein Cluster in einem Betrieb gebildet hat. So könne ausgeschlossen werden, dass weitere Mitarbeiter corona-positiv sind und das Virus weitertragen. "Ratsam ist es auch, wo sektoral in der Regel kritische Betriebe unterwegs sind. Ich denke da zum Beispiel an Schlachthöfe, wo doch in der Vergangenheit sehr viele Corona-Fälle aufgetreten sind", so Volker Klinges.
Es gibt die Möglichkeit, diese Schnelltests beim Föderalen Öffentlichen Dienst Beschäftigung zu bestellen.
"Der Hinweis "kostenlos" bezieht sich nur auf das Material. Der Arbeitgeber, der diese Schnelltests beantragt und kostenlos erhält, ist verpflichtet, dieses über einen Arzt oder Krankenpfleger ausführen zu lassen. Das sind dann Betriebskosten, die verrechnet werden."
Chantal Scheuren