Das Strafgericht von Verviers hat am Mittwochmorgen entschieden, die Urteilsverkündung für ein Jahr auszusetzen. Der Angeklagte habe das Kind nicht vorsätzlich gestoßen, heißt es zur Begründung. Er hätte aber den winterlichen Bedingungen und dem Andrang auf den Wanderwegen Rechnung tragen müssen.
Das fünfjährige Mädchen war bei dem Unfall nicht verletzt worden. Ein Video des Vorfalls hatte aber in den Sozialen Medien viel Aufregung verursacht.
Die Eltern des Kindes hatten vor Gericht einen Euro symbolische Entschädigung gefordert. Diese muss der Radfahrer nach dem jetzigen Urteil zahlen.
belga/jp