Auch wenn der Konzertierungsausschuss am Freitag keine neuen Entscheidungen getroffen hat, die nicht-medizinischen Kontaktberufe durfte an diesem Montag wieder ihre Tätigkeit aufnehmen, weil der entsprechende Königliche Erlass schon im Staatsblatt veröffentlicht worden war.
Demnach sind Kosmetikbehandlungen, Maniküre, nicht-medizinische Fußpflege, Massagen und Tätowierungen unter strengen Hygiene- und Sicherheitsregeln wieder erlaubt.
Eine weitere Veränderung betrifft die nächtliche Ausgangssperre: Sie wird in der Wallonie und in der Deutschsprachigen Gemeinschaft an die Situation auf Nationaler Ebene angeglichen. Ab Montag gilt die Ausgangssperre zwischen Mitternacht und fünf Uhr morgens. In Brüssel bleibt die bisherige Regel unverändert in Kraft.
Eine Entscheidung über weitere mögliche Lockerungen der Corona-Maßnahmen hatte der Konzertierungsausschuss wegen gestiegener Corona-Zahlen am Freitag um eine Woche vertagt. Die Vertreter aller Regierungen des Landes wollen am kommenden Freitag erneut über die Lage beraten.
Michaela Brück
Es freut mich wenn wieder Menschen ihrer Arbeit nachgehen dürfen, wenn die Ausgangssperre verkürzt wird, aber was soll das bringen, diejenigen die sich vorher an nichts gehalten haben, werden es auch jetzt nicht. Es kommen Menschen Nachts von der Arbeit nach Hause, die waren nie das Problem. Wie wäre es wenn diese gut bezahlten Politiker mal dafür sorgen würden dass die Impfung mal voran kommt, dann könnten auch die anderen Berufe wieder arbeiten, es ist mir unbegreiflich das die Politik immer noch ihre Gehälter kassiert obwohl die nichts auf die Reihe bringen, wenn viele andere in den Ruin getrieben werden.