Drei Personen aus der Region Lüttich müssen daher jetzt eine Geldstrafe zahlen. Gegen zwei von ihnen, die sich nicht sehr kooperativ zeigten und den Beamten eine falsche Identität vorgaben, werden außerdem gesonderte Strafanzeigen wegen Verstößen gegen das Strafgesetzbuch erstattet.
Der Verkehr von Kraftfahrzeugen im Wald, abseits der Straßen, ist verboten und wird strafrechtlich verfolgt und mit Bußgeldern bis zu mehreren hundert Euro geahndet.
vedia/lo