Die Sperrung gilt für die Vennstraße N68 ab Belle-Croix bis zur Kreuzung Xhoffraix, für die N676 zwischen Sourbroudt und Mont-Rigi und für die Monschauer Straße N67 zwischen Eupen und Mützenich.
Polizei- und Rettungsdienste, Schneeräumfahrzeuge und Tec-Busse dürfen durchfahren, genauso in Fällen von Höherer Gewalt und Bürger mit einem Passierschein.
Der Passierschein wird von den Gemeinden ausgestellt. Er kann beantragt werden, wenn jemand am Wochenende aus beruflichen oder schulischen Gründen über das Venn fahren muss.
Ein Passierschein kann auch aus anderen Gründen beantragt werden, zum Beispiel für die Pflege und Unterstützung von älteren oder behinderten Personen oder um Familienmitglieder zu transportieren. Auch Fahrten zu Partnern, die nicht unter dem gleichen Dach wohnen, sind erlaubt, genauso wie die zu Hochzeiten oder Beerdigungen.
mitt/vk