Wer Kontakt zu einer positiv getesteten Person hatte, gehe in Quarantäne. Wenn kein Home-Office möglich sei, werde Kurzarbeit angemeldet. Doch gerade in der Pflege seien die Mitarbeiter einem höheren Risiko ausgesetzt, was zum Teufelskreis werden könne.
Daher wolle die Regierung den Lohnausfall vermeiden. Sie dürfe allerdings keine Lohnfortzahlung für Mitarbeiter von bezuschussten Organisationen direkt beschließen. Daher habe sie beschlossen, dass die Zuschussgarantie für die Vereinigungen als Instrument für die Lohnfortzahlung in den betroffenen Einrichtungen genutzt werden könne.
Diese Maßnahme soll rückwirkend für das Haushaltsjahr 2020 und das kommende Jahr 2021 gelten, insofern das Parlament seine Zustimmung gibt.
mitt/cd