Nur die Schwimmvereine dürfen weiter trainieren, wenn die Teilnehmer jünger als 18 Jahre sind. Das teilt der St. Vither Schöffe Roland Gilson mit.
Die Entscheidung stützt sich auf das Protokoll zum Bereich Sport. Demnach ist Hallensport für Personen über 18 Jahren verboten. Darunter fällt nach dem Verständnis des Kollegiums das Schwimmbad.
Auch weitere Empfehlungen des Protokolls würden auf die Altersgrenze hindeuten.
Nach Auskunft aus dem Ministerium sei zwar öffentliches Schwimmen bis zum Alter von 18 Jahren weiterhin möglich. Die Stadt St. Vith hat sich aber für den Schritt entschieden, vorerst darauf zu verzichten, so Roland Gilson.
Auch das Zentrum Worriken hat entschieden, vorerst kein öffentliches Schwimmen anzubieten. Schwimmkurse in Worriken finden vorerst weiter statt, wenn die Teilnehmer jünger als zwölf Jahre sind.
mitt/est/sp