Damit sollen sich "Grenzpendler" einmalig beim örtlichen Gesundheitsamt melden. Das soll ein mögliches Kontakt-Tracing erleichtern.
Generell von der Meldepflicht ausgenommen sind aber Personen, die sich für weniger als 24 Stunden in Deutschland (oder umgekehrt in Belgien) aufhalten. Das hat Ministerpräsident Oliver Paasch für die Arbeitsgruppe EU-DG dem BRF auf Nachfrage bestätigt.
Es wurde auch von der Städteregion Aachen ausdrücklich präzisiert. Beim Post der Stadt Aachen fehlt dieser Hinweis, was zu den offenen Fragen führte.
Hier der Link: staedteregion-aachen.de/grenzpendler.
mitt/sp
Achtung, für Grenzpendler in den Kreis Düren gilt die einmalige Meldepflicht beim dortigen Gesundheitsamt grundsätzlich! So wurde es von meinem Arbeitgeber mitgeteilt!