Man habe festgestellt, dass immer mehr Veranstaltungen stattfinden, wie Kirmes, Fußballspiele, Geburtstage, Konzerte oder andere Freizeitveranstaltungen, aber dass die Corona-Regeln nicht gut beachtet werden.
In der Pressemitteilung gehen Staatsanwaltschaft und Polizeizonen im Speziellen noch einmal auf die Regeln im Horeca-Bereich und die Maskenpflicht ein. Die Polizei werde die Einhaltung mit gezielten Kontrollen streng überwachen und gegebenenfalls protokollieren. Sie erinnert daran, dass Privatleuten ein Bußgeld von 250 Euro droht, Gaststättenbetreibern oder anderen Veranstaltern ein Bußgeld von 750 Euro.
Die vollständigen Gesetzestexte findet man auf der Webseite der Polizeizone Eifel und auf der Webseite der Polizeizone Weser-Göhl.
mitt/vk