So sind etwa bei öffentlichen Veranstaltungen die Abstände zwischen den Teilnehmern auf zwei Meter zu erhöhen. Veranstalter müssen Sitzpläne mit Namen erstellen. Auch am Sitzplatz gilt Maskenpflicht.
Bei privaten Festen in öffentlichen Räumen dürfen nach Genehmigung maximal 50 Personen teilnehmen. Bei Sportveranstaltungen im Innenbereich herrscht ebenfalls eine dauerhafte Maskenpflicht.
In Aachen waren in den vergangenen sieben Tagen 40 Corona-Fälle pro 100.000 Einwohner registriert worden. Ab 35 Fällen müssen in NRW bestimmte Maßnahmen getroffen werden.
dpa/vk