2 Kommentare

  1. - Im Juli 2019 hatte der EuGH die getroffene Laufzeitverlängerung von Doel 1 und Doel 2 wegen der fehlenden länderübergreifenden Umweltverträglichkeitsprüfung als nicht rechtens beurteilt.
    - Anfang März 2019 bestätigte das belgische Verfassungsgericht in seinem Urteil, dass der Weiterbetrieb der beiden 45 Jahre alten Reaktoren unrechtmäßig ist.
    Jede weitere Belieferung mit Brennelementen aus Deutschland ist gegen den gesunden Menschenverstand!

  2. Nein, Herr Vollpracht.
    Ein öffentliches Stromnetz braucht Grundlastfähigkeit, und die wird durch konventionnelle Kraftwerke garantiert. Also auch Kernkraftwerke.
    Die Politiker und Richter, die einen Ausstieg aus der Kernkraft vollziehen, haben leider keine Ahnung von dieser Materie.
    Und wenn keine Brennelemente mehr aus Deutschland kommen, muss man sich eben nach neuen Unternehmen in anderen Ländern umsehen.