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  • 80 Jahre BRF
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Corona-Ampelsystem: Auswirkungen für Grenzpendler und Arbeitnehmer in Belgien

13.07.202018:23
  • Coronavirus
  • CSC
  • Grenzgänger
  • Luxemburg
Die N62 bei Grüfflingen (Archivbild: Stephan Pesch/BRF)
Archivbild: Stephan Pesch/BRF

Das Außenministerium hat die Corona-Reisehinweise für einige Länder und Regionen in Europa angepasst und damit auch die Hinweise für Rückkehrer nach Belgien. So ist zum Beispiel Luxemburg in der Kategorie orange gelandet. Was bedeutet das jetzt für Grenzpendler, die in Luxemburg arbeiten?

"Im Moment bleibt alles beim Alten für die Grenzpendler", sagt Vera Hilt von der CSC. Sie betont: Belgien habe Luxemburg als orange Zone ausgewiesen, nicht das Großherzogtum selbst.

Deshalb dürfen auch nach wie vor alle Belgier nach Luxemburg einreisen - sowohl Pendler als auch Urlauber. Das Ampelsystem sieht allerdings vor, dass Menschen, die in der orangen Zone waren, nach ihrer Rückkehr besondere Vorsicht walten lassen sollen, weil die Infektionszahlen dort höher sind als in Belgien.

Quarantäne-Attest

Auch die Liste der roten Zonen hat die Regierung erweitert. In diesem Fall ist eine prophylaktische Quarantäne vorgeschrieben. Was bedeutet das für Arbeitnehmer? Werden sie in diesem Fall weiter bezahlt?

Die CSC verweist auf das Quarantäne-Attest, das jeder Hausarzt ausstellen könne. "Man unterscheidet zwischen zwei Situationen. Wenn ich Symptome habe, gehe ich natürlich zum Arzt und kriege ein medizinisches Attest. Dann werde ich sofort von der Krankenkasse entschädigt", erklärt Vera Hilt.

"Wenn ich keine Symptome habe und man mir rät, zu Hause bleiben, kommt dieses 'Quarantäne-Attest' ins Spiel. Das muss ich dem Arbeitsgeber mitteilen und dann werde ich in Kurzarbeit versetzt. Oder aber ich habe die Möglichkeit, Home Office zu machen, was ja aber nicht jeder kann."

Mit einem Quarantäne-Attest kann der Arbeitnehmer nicht gezwungen werden, Urlaub zu nehmen oder Überstunden abzubauen, betont Vera Hilt.

Gehaltseinbußen

Trotz Kurzarbeit und Entschädigungen - Arbeitnehmer, die in Quarantäne geschickt werden, müssen Gehaltseinbußen hinnehmen. Bei Kurzarbeit gibt es 70 Prozent des Bruttogehalts bis zu einer bestimmten Höchstgrenze. Auch die Entschädigung von der Krankenkasse entspricht nicht dem normalen Gehalt.

Diese und weitere Arbeitnehmerfragen rund um das Coronavirus hat die CSC auf ihrer Internetseite zusammengefasst.

Michaela Brück

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