Das bestätigte Frau Prokurator Andrea Tilgenkamp dem BRF.
Rund 100 Personen haben sich am Sonntag in St. Vith vor dem Rathaus zusammengefunden und applaudiert. Sie waren einem Aufruf in Sozialen Netzwerken gefolgt und wollten damit ihren Protest gegen die geltenden Anti-Corona-Maßnahmen ausdrücken. Sie selbst bezeichneten sich dabei als Spaziergänger, um der Aktion einen legalen Charakter zu geben.
Dem Argument folgt die Staatsanwaltschaft nicht. Sie sieht einen Verstoß gegen das aktuelle Versammlungs- und Ausgehverbot. Den sogenannten Spaziergang wertet die Staatsanwaltschaft als illegale Freizeitaktivität in einer Gruppe. Sie will nun so viele Teilnehmer wie möglich identifizieren. Diese werden dann schriftlich angehört. Ihnen droht ein Bußgeld von 250 Euro.
Denjenigen, die zu dem Spaziergang aufgerufen hatten, droht ein Bußgeld von 750 Euro.
Sanktionen das richtige Mittel? St. Vither Corona-"Spaziergang" auch Thema im PDG
Applaus gegen den Lockdown: Mehr als 100 "Spaziergänger" am Rathausplatz von St. Vith
mitt/okr
Pfui Teufel !
Das ist bereits ein zweiter gefährlicher Präzedenzfall, seitens der Eupener StA in Form von Frau Prokurator T. Der erste Fall lag in der Interpretation des ministeriellen Erlasses zur Reisebeschränkung und Einkauf im Ausland.
Es ist nicht die Aufgabe der Judikative Gesetze bzw. Verordnungen so zu interpretieren wie es gerade passt. Es wird hier der Eindruck vermittelt, dass Vertreter der Judikative ihre Kompetenzen überschreiten.
Man müsste daraus einen grundsätzlichen Prozess machen, bei dem die Frage erörtert wird, ob das Grundrecht auf Demonstrationsfreiheit auch in Zeiten von Corona fortbesteht, wenn man sich an die erforderlichen Regeln des Social Distancing hält.
In Deutschland wurde in einem ähnlichen Prozess den Demonstranten Recht gegeben.
Aktuell beteiligen sich 30 Bürger einer Sammelklage des Anwalts Michael Verstraeten aus Sint-Amandsberg bei Gent.
Vielleicht ist es sinnvoll, sich dieser Klage anzuschließen und gegen die Einschränkungen der Regierung juristisch vorzugehen?
Ich sah gerade, dass in der Facebook-Gruppe 'Open Borders Belgium' jemand Hinweise veröffentlicht hat, wie dies möglich ist.
Wenn in Deutschland, Spanien und Israel Demonstrationen zugelassen sind, warum dann nicht auch in Belgien?
Die Frau Staatsanwältin hat wohl nichts besseres zu tun.
Hier geht die Demokratie den Bach herrunter. Legislative und
Judikative verbünden sich. Belgien wohin treibt es dich?
Das ist wesentlich medienwirksamer für Frau Tilgenkamp und Co. Für „echte“ Verbrechensbekämpfung kann die Staatsanwalt keine Lorbeeren einstreichen. Außerdem kann man von den braven „Schäfchen“ viel einfacher redlich verdientes Geld abkassieren als von Einbrechern, bei denen sowieso nichts zu holen ist ! Man stelle sich vor : 250 € x 120 Personen, das bringt dem Staat satte 30000 € !! Das ist aber schon immer so gewesen in unserem ach so schönen „Rechtsstaat“... An die wirklich „dicken Fische“ traut sich keiner ran, viel lieber an den braven Mittelstand.... Schade und peinlich !
Hallo,
bei den ganzen Coronafällen, bekomme ich Angst. Ich hoffe das die Staatsanwaltschaft nicht alle Kräfte dafür aufwendet. Ich möchte nicht dass normale Verfahren deswegen verjähren und echte Straftäte ohne Strafe davon kommen.
Ansonsten bin ich bei den Spaziergängern, aber das Ganze war sehr Grenzwertig. Der Schutz der Risikogruppe ist sehr wichtig und so manche Maßnahme nicht mehr zu verstehen. Dennoch müssen wir und daran halten.
Vielleicht schreibt jeder einen Brief an die Regierenden. Wenn dies möglichst viele machen, dann werden die Herrschaften mal wach und wir können zur Demokratie zurückkehren.
Nichts besseres zu tun, wo leben wir eigentlich?
Gegen eventuelle Protokolle Einspruch einlegen und parallel die staatlichen Institutionen vor einen Untersuchungsausschuß bringen, damit erklärt wird auf welchen wissenschaftlichen Grundlagen die Freiheit der Bürger so unverhältnismässig eingeschränkt werden durfte.
Die Staatsanwaltschaft sollte hier längst aktiv geworden sein, anstatt ordentliche Bürger und Steuerzahler einzuschüchtern und zu drangsalieren.
Als letztes Jahr die Schüler während den Unterrichtsstunden für mehr Klimaschutz demonstriert haben, hat die Staatsanwaltschaft da auch ermittelt wie jetzt (Respektierung der Schulpflicht) ? Oder wird hier mit zwei verschiedenen Maßen gewogen ? Das würde ich gerne wissen.
Während die Justiz krampfhaft bemüht ist, die Spaziergänger zu stellen (wie wäre es mit einem Kopfgeld ?), jagen Batman und Robin die wirklichen Verbrecher!
Ich möchte den spazierenden Applaudierern applaudieren. Nicht, daß ich mit allem einverstanden bin was ihr gefordert habt, es gibt sinnvolle und sinnlose Maßnahmen... Aber ich habe mich ehrlich gefreut, daß endlich mal Leute auf die Straße gehen und gegen den Blödsinn Lärm machen!!
Das ihr angefeindet und bestraft werden sollt finde ich unmöglich. Was ist das für ein Staat geworden... Schade, dass ich nicht spazieren gehen kann... Wenn einer von euch Wanderern das hier liest: meinen Applaus habt ihr!!! Trotz Drohungen habt ihr wenigstens Zivilcourage gezeigt!!!
Update : Ich finde es sehr erfreulich heute zu hören das die Demonstrations-Apostel mit Ihre Super-Demo am Sonntag in St. Vith pro Nase 250 Euro an die belgische Staatskasse gespendet haben - Geld was gebraucht wird um Menschenleben zu retten ! Danke allen Teilnehmern der Demo 😀
Für alle die hier mit den Staatsgewalten hantieren. Die Legislative ist das Parlament. Die Judikative sind die Gerichte, bis auf die Verhandlung von Ordnungswidrigkeiten wegen Verstößen gegen den Corona-Erlass hatten die bisher mit der Sache noch nichts zu tun. Regierung, Polizei Staatsanwaltschaft gehören alle zur Exekutive. Jeder noch so geringe Wiederstand wird im Keim erstickt. Die Verfassung ist praktisch außer Kraft gesetzt, da nur Gesetze zunächst durch den Staatsrat geprüft werden und durch das Verfassungsgericht angegriffen werden können. Niemand überprüft von sich aus ob ein Erlass der Verfassung entspricht oder nicht. Was er übrigens nicht tut, aber das wird ja auch nicht geleugnet. Jeder der mit einem Bußgeld belegt wird sollte eigentlich beim Staatsrat den Beschluss mit einer Nichtigkeitsklage in Verbindung mit einem Aussetzungsantrag angreifen, da eine gerichtliche Gegenwehr gegen das Bußgeld praktisch aussichtlos ist. Das Gericht, bei dem das Bußgeld verhandelt wird, ist dafür aber nicht zuständig.
Ja, ja, durch das beherzte Durchgreifen der zurzeit unterforderten Polizei wird Corona es sicher mit der Angst bekommen und ausreißen.
Freiheit und Grundrechte bleiben jedenfalls immer mehr auf der Strecke.
sollen Sie doch ermitteln, alles was Sie erreichen werden, ist nicht, dass kritische Menschen eingeschüchtert werden, sondern dass immer mehr aufstehen!!!!