Das haben Gesundheitsminister Antonios Antoniadis sowie die Direktoren und Heimleiter der Senioreneinrichtungen in einer gemeinsamen Pressemitteilung bekannt gegeben.
In der ersten Phase dürfen Bewohner nach vorheriger Absprache von einer Person während 30 Minuten besucht werden. Diese Begegnung muss mit Sicherheitsabstand, das heißt ohne Körperkontakt, erfolgen. Sie findet an einem definierten Besuchsort statt in Begleitung eines Personalmitglieds.
Mögliche Begegnungsorte sind am Fenster, draußen, in einem Zelt oder in einer vom Seniorenheim ausgestellten Besuchsbox. Für alle weiteren Informationen können sich Angehörige an das jeweilige Wohn- und Pflegezentrum wenden.
mitt/mh