136 Kommentare

  1. Also ich verdiene mein Geld in einem Supermarkt in Luxemburg, und niemand verbietet mir da auch einzukaufen. Was sind das denn für Zustände???

  2. Es wäre sehr hilfreich von der Frau Prokurator Tilgenkamp zu erfahren, wo man das alles nachlesen kann. Diese Regelungen, Gesetze, Artikel,..
    Dann versteht man die Sache besser und es herrscht Klarheit. Ein Link auf die entsprechende Internetseite wäre sehr hilfreich. Danke.

  3. Ich würde gerne mal die Begründung hören. Denn ausser, dass die belgischen Supermärkte dadurch unterstützt werden, die ja zeitgleich auch noch die Preise erhöht haben, sehe ich darin keinen Sinn. Das ist reine Schikane.

  4. Vielleicht kann die Frau Staatsanwältin auch erklären auf welchen ministeriellen Beschluss und auf welchen Artikel sie sich beruft um Belgiern verbieten zu wollen in Deutschland eine dort erlaubte Tätigkeit auszuüben?
    Müssen die Belgier in Deutschland auch die 90 bzw 120 km/h beachten und dürfen Belgier die in Deutschland einen kleinen Laden betreiben (der bald aufmachen darf) dies nicht, da sie ja Belgier sind?

  5. Meine Frau arbeitet im Edeka aachen kommt den ganzen Tag mit Hunderten von Leuten in Kontakt und darf dort selber nicht einkaufen was ist das für eine Logik muss dann in belgien eventuell noch andere anstecken

  6. DIE ANZAHL DER INFIZIERTEN IST LEIDER IN BELGIEN HÖHER ALS IN DEUTSCHLAND
    ES STÖßT AUF UNVERSTÄNDNIS WENN MAN IN BELGIEN WOHNT UND IN DEUTSCHLAND ARBEITET DERZEIT SEINE EINKÄUFE IN DEUTSCHLAND NICHT TÄTIGEN KANN
    ABGESEHEN DAVON IST ES FAST UNMÖGLICH ZUM FEIERABEND HIN WIE Z. B. GEMÜSE UND OBST ZU BEKOMMEN
    MIT FREUNDLICHEN GRÜßEN
    PETRA SCHWARZER

  7. Wie schon an anderer Stelle diskutiert ist das vollkommen sinnfreier Aktionismus. Es ist doch eindeutig besser wenn ich in Deutschland arbeite dort auch einzukaufen und anschl. direkt nach Hause zu fahren, als mich dann noch zusätzlich in Belgien in die Einkaufsschlange zu stellen. Das erzeugt doch ein viel größeres Risiko der Virenverbreitung. In Deutschland gelten die gleichen Einlassbestimmungen in den Supermärkten. Ich verstehe es beim besten Willen nicht. Die Strafen erzeugen großen Unmut und sich vollkomen unverhältnismäßig.

  8. Es wäre sehr nett wenn man einmal den verständlichen Grund für diese Maßnahme erklären würde,bis jetzt wurde nie ein klarer und verständlicher Grund angegeben so würde man auch mal den Gerüchten aus dem Weg gehen,oder ist das zum Schutz des Belgischen Einzelhandel

  9. « Frau Prokurator Andrea Tilgenkamp erklärte, dass die Staatsanwaltschaft den Kauf von Kleinigkeiten wie eines Brotes aus der Bäckerei aber tolerieren würde. »

    Aber wenn ein Scheibchen Wurst mitgekauft wird, soll die Staatsmacht mit brachialer Energie eingreifen, oder wie ?

    Für die belgischen Behörden wäre es mal angebracht, sich ein Beispiel an Luxemburg zu nehmen, wo man mehr auf Überzeugungsarbeit und auf den gesunden Menschenverstand setzt! Ich zitiere MP Bettel aus dem Gedächtnis: « Bei allem was Ihr tut, überlegt Euch, ob es nötig ist, und ob Ihr nicht dadurch Euch selbst oder andere gefährdet. »

    Ach ja, bisher gab es in Luxemburg insgesamt 69 Todesfälle durch Covid-19, weniger als in Belgien an einem einzigen Tag!

    Dadurch, dass hart arbeitende Menschen kriminalisiert werden, kommt Belgien bei der Bekämpfung der Pandemie keinen Millimeter weiter.

  10. Letztendlich dreht sich alles nur uns Geld. Es geht hier schlichtweg um die Mehrwert- und Akzisen-Steuer die dem Staat entgehen.

  11. Wenn es hier um Geld geht dann sollte der belgische Staat grundsätzlich was ändern. Schließlich kaufen in Nicht-Corona-Zeiten massenhaft Belgier aus dem Grenzgebiet in Aachen ein und hamstern ganzjährig, weil es ihnen schlicht zu teuer ist im eigenen Land einzukaufen. Was ich persönlich auch nachvollziehen kann. Jetzt werden hier Leute völlig absurd kriminalisiert (250,- Euro Strafe für einen Einkauf in Deutschland). Es ist Zeit für eine Sammelklage gegen diesen Irrsinn.

  12. Ich kann auf Grund meiner finanziellen Lage,hab nur das Minimum Krankengeld,schon 4 Wochen nicht mehr einkaufen,weil die Preise in Belgien zum Teil 3 Fach höher sind als in Deutschland.also bleibt der Kühlschrank leer.obst und Gemüse kann ich mir auch nicht leisten.wenn die Grenzen weiterhin zu bleiben,weiss ich nicht weiter.

  13. Endlich mal eine klare Aussage. Ich denke, es hat nicht nur mit Ansteckungsgefahr zu tun sondern auch mit einer gewissen Gleichberechtigung ALLER Bürger die in Belgien wohnen. Warum sollen den so genannten Grenzgängern extra Vorteile entstehen nur weil sie in Belgien wohnen, aber in einem anderen Land arbeiten. Auch die weiterhin in Belgien arbeitenden Arbeitnehmer und Selbständige dürfen nicht ins Ausland zum Einkaufen. Ein Dank an den BRF für diese Nachfrage an zuständiger Stelle.

  14. Ohne das Thema (Einkaufen in D) wiederholt aufrollen zu wollen sollte man als mündiger Bürger folgendes in Erwägung ziehen.
    Das belgische Rechtssystem unterliegt einer Gewaltenteilung. Insoweit hat die Staatsanwaltschaft ihren Rechtsstandpunkt dargelegt und definiert. Tatsachenbereinigt darf man diesen Rechtsstandpunkt als schwach definiert und juristisch dünn unterlegt ansehen.
    Die Bürger vertreten also und das dürfen sie auch, in großen Teilen eine andere Rechtsposition. Die Gewaltenteilung sieht für diesen Fall die gerichtliche Klärung, durch unabhängige und unbefangene Richter vor. Soweit ich informiert bin werden Verstöße in diesem Zusammenhang, durch die Polizei, mit einer Anzeige geahndet aber nicht vor Ort kassiert. Damit ist doch der zivilisierte, ruhige Weg, einer nachfolgenden gerichtlichen Klärung frei. Die Polizei kann und darf hierbei nicht zum Prügelknaben werden. Maßnahme hinnehmen, Einspruch erheben, Anwalt einschalten und in Ruhe abwarten was die Gerichte sagen, dann ist auch für die Zukunft etwas erreicht.

  15. "Es ist Zeit für eine Sammelklage gegen diesen Irrsinn."

    Wo wollen Sie Sammelklage einreichen? EUGH in Rotterdam? Warten auf Putins Russische Armee bringt auch nichts. Lust auf Besinnlichkeit bekommen Toppolitiker nur wenn alle Räder stillstehen durch einen föderalen Generalstreik bis der Steuersumpf vertrocknet oder Flamen und Wallonen wieder miteinander spielen.

  16. Hallo zusammen
    Ich wohne in Belgien und Arbeite auch hier ich darf nicht in Deutschland einkaufen sonst muss ich 250 Euro bezahlen. Andersrum sehe ich regelmäßig viele Leute mit deutschen Kennzeichen die hier im Aldi und anderen Geschäfte einkaufen kommen. Ich finde die müssen auch die Grenze von Belgien nach Deutschland kontrollieren.

  17. Nur als Bsp, haben die in Deutschland den Preis für 1 Liter Milch von heute auf morgen auch um gut das doppelte verteuert so wie es hier jetzt passiert ist ? Wer nur ein kleines Budget zur Verfügung hat dem muss es doch freistehen wo er einkauft nur durch Corona wird man gezwungen fast zu hungern . Wenn das Virus einen nicht umbringt dann aber sehr wohl der hunger. Ua wird man ja in diversen Geschäften darauf hingewiesen : NUR 1 kg Zucker und Mehl, 1 Paket WCpapier, 2 l Milch und einiges weitere was man nur kaufen darf in geringer Menge, jedenfalls in B geb ich für's Einkaufen seit Grenzschliessung viel mehr aus. Kommt soweit dass Rechnungen liegen bleiben, freut dann die Inkassobüros.

  18. @Edgar Fink
    Ganz ehrlich, ich sehe nicht ein stumm jeden Schwachsinn und blinden Aktionismus hinzunehmen und btw habe ich ehrlich gesagt mehr Angst davor von dem gänzlich unbrauchbaren Warensortiment in einem belgischen Aldi oder Lidl krank zu werden als vom Virus.
    Carrefour und Delhaize gehen ja noch, sind aber so unverhältnismäßig teuer dass man aus dem Kopfschütteln nicht mehr raus kommt. Wir sind bereit gute Preise für Gute Lebensmittel zu bezahlen, aber irgendwo ist auch die Grenze. Und wie man hier lesen kannst, kann es sich offensichtlich nicht jeder leisten ausschließlich in Belgien einzukaufen.Bestimmte Leute pflegen eine bestimmte Esskultur abseits von ungesundem „Kram“. Und das muss auch bezahlbar sein. Aber das ist ein anderes Thema. Ich sehe die Strafen jedenfalls als schlichte Wegelagerei. und man fragt sich was kommt als nächstes, wenn man schon vorgeschrieben bekommt wo man einkaufen soll. Corona Maßnahmen ja, aber mit Maß und durchdacht.

  19. @
    Sparla Damien:
    Sie haben da etwas grundsätzliches nicht verstanden. Bei allen deutschen Kennzeichen die sie sehen, handelt es sich um in Belgien lebende Deutsche mit Firmensitz oder Büro bei freiberuflicher Tätigkeit in Deutschland. Die dürfen das Kennzeichen behalten und müssen das Fahrzeug nicht einführen. Dabei handelt es sich nicht um eine Handvoll Leute sondern sehr viele, vor allem in Grenznähe. Außerdem kommt man ohne Passierschein und ohne Wohnsitz nicht ohne Grund in Belgien rein. Und ganz ehrlich. Sie glauben doch jetzt nicht dass Deutsche bei einem schlechteren Warenangebot und höheren Preisen extra in Belgien einkaufen kommen.

  20. Steht nicht in der Prämisse der Europäischen Union:

    DER FREIE VERKEHR VON WAREN UND DIENSTLEISTUNGEN ?

    IST BELGIEN ALSO JETZT AUS DER EU AUSGETRETEN ?

    Wenn ja sollte man schleunigst den Sitz von Brüssel in ein anders Land verlegen, es ist schließlich eine der großen Einnahmequellen Belgiens!

    OHM

  21. Als einer von vielen Grenzgängern nach Luxemburg komme ich auf meinem Arbeitsweg zum Kirchberg (Stadt Luxemburg) täglich an 5 Supermärkten(!) und unzähligen Bäckereien,Tankstellen,... vorbei und dies ohne auch nur 1 Meter Umweg zu fahren.
    Seit Wochen beschränke ich meine Fahrten auf ein Minimum und die Einkäufe auf das Notwendigste was ja bisher gut zu kombinieren war.
    Wenn dies nun nach einigen Wochen in Frage gestellt wird, man gezwungen wird Umwege zu fahren nur um die Einkäufe in Belgien zu tätigen, dann sind diese neuen Massnahmen meiner Meinung nach nicht nur komplett sinnlos und hätten nichts mit Corona zu tun, sondern auch ein Armutszeugnis für Europa und den ganzen Schengen-Raum.
    Ich gebe Herrn Tychon Recht: Luxemburg hat mit dem "bleiwt doheem" mehr an den gesunden und vernünftigen Umgang appelliert als sinnlos Strafen zu verhängen, obschon auch dort viel kontrolliert wird. Man fühlt sich aber generell sicherer und nicht schikaniert.

  22. Einkaufen in Deutschland oder den Niederlanden ist deutlich sicherer als in Belgien, weil in D und Nl die Coronafälle bezogen auf die Einwohnerzahl nur knapp halb so hoch ist wie in B. Es ist an der Zeit, dass Politik und Justizwesen mal scharf nachdenken, bevor sie uns mit neuen undurchdachten Verboten traktieren!!!

  23. Hier geht es m.E. um etwas viel Grunsätzlicheres als den Preis, die Auswahl etc. jenseits der anderen Seite. Hier geht es um GRUNDRECHTE die im Rahmen der EU gelten. Die verschiedensten völkerrechtlichen Verträge zwischen den Mitgliedsstaaten haben verschwendende Sparten, u.a. die Reisefreiheit, den freien Warenverkehr- und -handel u.v.a. Einzelne Bereiche können, im begründeten Notfall, auch einseitig vorübergehend ausgesetzt werden, und so ist derzeit NUR die Reisefreiheit über die Grenzen hinweg, ausgesetzt worden. Keiner und kein Land und nicht die EU selbst haben m.W. den freien Warenverkehr eingeschränkt oder ausgesetzt. Da scheinen alle ziemlich einig zu sein, außer die Staatsanwaltschaft in Eupen.
    Seit Tagen geht das Thema in Medien hin/her, keiner kennt oder findet eine Passage des Kaufsverbots im Nachbarland/Grenzgängergebiet.
    ABER, s.g. Herr Ministerpräsident: Sie sind der Teilnehmer und Mitentscheider in Brüssel? WARUM stellen Sie nicht einfach klar: HIER steht das Offizielle.
    IST DOCH IHR JOB, HIERFÜR ZAHLEN WIR BÜRGER/WÄHLER SIE.

  24. Ein weiterer Grund, diese Grenzschließungen rückgängig zu machen.
    Das Leben wird nur unnötig kompliziert gemacht, und mit einer Eindämmung von Corona hat das ganze immer weniger zu tun.
    Der Staat will sich nur wichtig machen, sonst nichts.

  25. Sammel Klage wäre ein Anfang aber besser geschlossen auf die Straße gehen um diesen Schwachsinn ein Ende zu bereiten. DAs ganze ist ganz und gar nicht rechtlich.

  26. Werter Herr Brandt.
    Ich wäre schon froh, wenn irgendeiner dieses Verbot plus gesetzlicher Basis mal gründlich erklärt. Mal zeigen, wo was geschrieben steht. Als mündiger Bürger hat man ein Recht darauf.

    Sollen doch MP Paasch und Frau Tilgenkamp mal im Brf die Sache erklären an Hand von fiktiven Beispielen. Und sich auch Zuschauerfragen stellen. Aufklärung tut Not, muss ich feststellen.

  27. Wenn der BRF doch nachgefragt hat, dann kann er doch sicherlich die passenden Gesetze, Verordnungen, Erlasse usw. nennen, wo der mündige Bürger das alles nachlesen kann.

    Jeder sollte ehrlich sein, es könnte sein das die Bürger sich vieles merken wenn die Krise vorbei ist.

  28. @Thomas Palenberg
    Ihre Aussage "... mehr Angst davor von dem gänzlich unbrauchbaren Warensortiment in einem belgischen Aldi oder Lidl krank zu werden als vom Virus" ringt einem höchstens ein mitleidiges Lächeln ab.
    Gehen sie einfach in den nächsten Bioladen oder kaufen sofort beim Produzenten. Passt ihnne das auch nicht? Dann kann man ihnen nur noch Astronautenkost empfehlen.
    A propos deutsche Esskultur ... Etwa einen halben Meter Bratwurst oder eine Schweinehaxe mit Sauerkraut, wo der fettige Saft aus den Mundwinkeln läuft, ...? Das Thema "Gleichberechtigung ALLER Bürger die in Belgien wohnen" haben sie gänzlich außer Acht gelassen. Fehlen ihnen dazu etwa die Gegenargumente?

  29. Wie passt es zusammen, dass der Paasch sich vor das Wählervolk stellt und sagt dass er sich freut, dass der "Deutsche Bund" (was immer das auch ist) nicht die Grenzen dicht macht, und gleichzeitig auf unserer Seite immer mehr eingeschränkt wird, wo er doch Mitentscheider im nationalen Sicherheitsrat ist? Wieso werden in Belgien Strafen verteilt für die es keinen Rechtsrahmen gibt? Warum geht so etwas "auf Zuruf" der Politiker bzw der Staatsanwaltschaft, wer auch immer dafür verantwortlich ist. Seit wann ist Belgien kein Rechtsstaat mehr? Und wieso kriegt man von jedem Polizisten den man fragt oder von dem man angehalten wird eine KOMPLETT andere Auskunft? Alle beziehen sich auf das ministerielle Dekret vom 23. März, und doch werden von jedem einzelnen Regeln erfunden die das Dekret einfach nicht hergibt. Wie sieht das Qualitätsmanagement der Polizei aus? Und warum wird hier nicht ordentlich geschult?

  30. @Herr Schmidt: Doch, muss man. Als Bürger hat man Rechte und Pflichten; genauso wie als Politiker oder Mitarbeiter der Exekutive. Warum können die Rechte der Bürger ohne Rechtsgrundlage einfach so beschnitten werden, ohne dass irgendwer die Verantwortung dafür übernehmen muss?

    Mein Kommentar bezieht sich übrigens nicht nur auf das Einkaufen in Deutschland, sondern generell darauf dass ich es nicht richtig finde, dass die Massnahmen in diesem Land deutlich weiter gehen als der (ohnehin schon restriktive) Rechtsrahmen es hergibt. Ich bin nicht grundsätzlich gegen die Corona Massnahmen, aber ich muss Herrn Tychon und Herrn Lentz Recht geben. In Luxemburg klappt es mit dem „bleiwt doheem“ und dem Appel an den gesunden Menschenverstand doch auch.

  31. Werter Herr Schäfer.
    Es gibt nun mal Sachen zwischen Himmel und Erde, die entziehen sich unserer Weisheit.
    Aber egal wie, die Coronakrise wird Auswirkungen auf die nächsten Wahlen haben.

  32. Werter Herr Scholzen Eimerscheid,
    wen sollen wir denn in Zukunft wählen (wenn Sie nicht kandidieren)?
    Oder anders gefragt: Welche politische Kraft/Partei in Belgien hätte etwas fundamental anders - im Sinne von besser - gemacht als die derzeitigen Minister?
    Abwatschen und durch Vlaams Belang oder PTB ersetzen ist nun wirklich keine Lösung, da reicht mir schon ein irrlichternder De Wever.

  33. @Edgar Fink:
    Ich habe für weder für Bratwurst noch für Schweinshaxe etwas übrig.
    Wir kaufen gerne Bio Produkte und wenn überhaupt Fleisch dann meistens von einem direkten Erzeuger.
    Ich bin vielleicht blind, aber helfen Sie mir doch auf die Sprünge. Wo gibt es in Kelmis einen Bio-Laden? Soll ich X Kilometer durch Belgien fahren um einen aufzusuchen? Macht ja schließlich auch sowohl in Sachen Corona als auch ökologisch keinen Sinn. meine Bemerkung über Esskultur war absichtlich überspitzt. Jedenfalls kann ich beim besten Willen in Aldi oder Lidl verglichen mit Deutschland nicht viel finden. Vor allem derzeit nach der Arbeit. Ich nehme gerne Einkaufstipps für diverse Bioprodukte entgegen. Im Carrefour ist das Angebot diesbezüglich auch sehr begrenzt.
    Für den einen mag es Jammern auf hohem Niveau sein, aber es gibt bestimmte Produkte die gesundheitlich wichtig sind, die ich aber nicht finden kann. Aber es geht ja um was anderes. Heute wurde ich wieder streng kontrolliert.

  34. Der Aldi in Kelmis erinnert, nicht nur durch sein fehlendes Warenangebot ab Nachmittag, an einem Geschäft der 60er Jahre.
    Gibt es keine Anwälte in Belgien die das klären können
    Vielleicht in D den Ministerpräsidenten Laschet befragen ob das rechtlich überhaupt zulässig ist.
    Oder ein gefundenes Fressen für gewisse deutsche Zeitungen.

  35. Bei allem laut werdenden Diskurs scheinen hier sich doch viele einig zu sein dass die Maßnahme wirklich unnötig ist. Sowohl für Belgier als auch für Deutsche ist das ein bedeutender Einschnitt, der keinen Sinn macht und nur unnötig für Unruhe sorgt. Wichtig ist ja jetzt eigentlich ein gutes Miteinander aber der europäische Gemeinschaftsgedanke wir damit eher verhindert. Was ja sehr schade ist. Vielleicht ist es wirklich sinnvoll sich zusammen zu tun und die Verantwortlichen zumindest gesammelt darauf aufmerksam macht dass gewisse Maßnahmen entweder Überflüssig oder sinnfrei sind. Einige Corona Maßnahmen sind sicherlich richtig und wichtig, aber so manches kommt eben nicht richtig durchdacht daher. Das führt zum Teil dazu dass Leute ihren Unmut freien Lauf lassen und die Gesellschaft wieder einmal Auseinanderdriften. Das kann derzeit niemand gebrauchen.

  36. Also Staatsanwaltschaft hin, Tilgenkamp her, bis jetzt hat noch niemand klipp und klar bewiesen, dass die Einfuhr von Lebensmitteln nach Belgien verboten ist.

    Diese Passierscheine berechtigen, das Land zu verlassen, aus einem triftigen Grund.

    Sobald man die Grenze hinter sich hat, hat der belgische Staat einem nichts mehr zu sagen. Es gilt dann allein deutsches Recht. Da Einkaufen dort nicht verboten ist, macht man sich in D nicht strafbar. So hat Belgien auch keine Befugnis, in D zu kontrollieren, ob man tatsächlich auf der Arbeit war.

    Einzig und allein die Einfuhr von Waren könnte hier ein Straftatbestand sein.
    Das dürfte sie aber nur auf der Grundlage einer klaren gesetzlichen Vorschrift sein, die im Einklang mit europäischem Recht steht. Gibt es die?

    Wie kommt es, dass an der luxemburgischen Grenze andere Regeln gelten? (S. GE)

    Die Medien sollten sich diesbezüglich mal hinter die Frau Tilgenkamp klemmen.
    Sie sind schließlich dazu da, zu recherchieren.

  37. Zuerst möchte ich bemerken, dass ich mit den Corona-Einschränkungen einverstanden bin und mich auch daran halte, AUSSER:
    ich wohne in der Gemeinde Burg-Reuland, 2Km von der Grenze entfernt und arbeite in Luxemburg und komme jeden Tag an 5 Supermärkten mit Tankstellen vorbei und darf dort angeblich nicht einkaufen und tanken.
    Wenn ich in Belgien einkaufen oder tanken möchte, muss ich 30 km fahren, da es in unserer Gemeinde weder einen Supermarkt noch eine Tankstelle gib!!
    (Was Greta Tunberg dazu wohl sagen würde??) Des Weiteren habe ich festgestellt, dass in den belgischen Geschäften viel mehr Andrang herrscht als in Luxemburg. Jeder normal denkende Mensch würde die Vorgehensweise als reine Schikane und Willkür empfinden, wo sie auch noch jeglicher gesetzlichen Grundlage entbehrt.

  38. Der Grund für die Grenzschliessung war dieser: zu Beginn des „Lockdown“ machten sich viele Belgier einen Spaß daraus, eben diesen Spaß jenseits der Grenze, vornehmlich in den Niederlanden zu suchen.

    Da Discos, Bars und Cafés inzwischen aber sowohl in Frankreich, den Niederlanden, Deutschland und Luxembourg dicht sind, hat dieses „Ausreiseverbot“ jeglichen Sinn verloren und ist mit gesundem Menschenverstand nicht mehr zu erklären.

    Und nun bilden sich mehr und mehr „Flaschenhälse“ und die Situation wird bei Lockerung in einem Nachbarland immer schlimmer. Nur traut sich keiner mehr eine inzwischen unsinnige Maßnahme zurückzunehmen. Kakophonie belgischer Politik.

  39. Werter Herr Schleck.

    Ihre Meinung entspricht meiner.

    Ich verstehe immer weniger. Mich erinnert das ganze an einen Film mit Asterix und Obelix, wo die beiden sich einen Passierschein A38 besorgen sollen...

    Findet man auf YouTube.

  40. Ich schließe mich Linda Feyen ihrem Kommentare zu 100 % an. Wir sind in der gleichen Lage. Mein Mann fährt jeden Tag nach Weiswampach arbeiten, kommt ohne Umweg an mehreren Supermärkten und Tankstellen vorbei und darf dort nicht einkaufen??? Dafür müssen wir uns unnötig ins Auto setzen und 30 km fahren?
    Und warum jetzt erst diese Entscheidung?

  41. Die hier demokratischen und praxisnahen Kommentare der Öffentlichkeit, sollten und müssen dringend an die entsprechenden Stellen weitergeleitet werden. Ich wünsche mir das der BRF dieses schnellstmöglich öffentlich und unmissverständlich aufnimmt sowie an die sogenannten Entscheidungsträger übermittelt und von diesen Personen klar, deutlich und objektiv beantwortet werden.Hier geht es um Rechtssicherheit und Gerechtigkeit. Wir leben in der EU und nicht in einem Südamerikanischen Bananenstaat. Warum haben wir Volksvertreter die das Volk vertreten? Lieber eine Entscheidung die klar ausgesprochen und rechtssicher ist als diese schwammige, unsinnige und sehr fragwürdig Maßnahme.

  42. "Abwatschen und durch [...] oder PTB ersetzen ist nun wirklich keine Lösung"

    Oh doch, jetzt erst recht PTB und FGTB. Druck ausüben dass es den Führern so richtig wehtut. Alles andere wäre sowohl typisch Belgien als auch typisch Deutsch frei Schnauze "aber wen sollen wir denn sonst wählen?".

    Auf diese Art kann das weder mit BE noch mit DE etwas werden. Genauso wie die typische Mentalität beider Länder dass fast "alles verboten ist was nicht explizit erlaubt ist und man alles machen MUSS was der Staat sagt".

    Ganz im Gegensatz zu Skandinavien und sind wir mal ehrlich auch unserer DG wo normalerweise alles erlaubt ist was der Vernunft einer intelligenten Zivilisation entspricht.

    Jetzt ist Abgrenzung angesagt gegen alle Führer die uns gegeneinander aufhetzen wollen mit Verboten, und Grenze überwinden zu allen die uns alleine schon sprachlich-kulturell nahe stehen in DE, LU und NL.

    Typisch DG wie es einfach sein soll mit gutem Beispiel voran.

  43. Von Brüssel her sind die Grenzen dicht. Ich, als Grenzgänger nach Deutschland hin, fahre trotzdem jeden Tag über die Grenze, weil ich zur Arbeit muss. Auch andere Menschen haben andere Gründe, über die Grenze zu fahren.
    Glauben unsere Volksvertreter etwa, dass die Menschen bei Versammlungsverboten unnötig hin und her fahren? Kontrollieren kann man an jeder Strasse.
    Glauben diese Corona-Kriegsrechtler, dass das Virus aufgehalten werden kann, indem man die Deutschen in den deutschen Supermarkt schickt und die Belgier in den belgischen? Glauben diese EU-Fantasten, dass sie dem Vereinten Europa damit einen Dienst erweisen?

    Also, die Grenzen sind dicht, aber mit Passierschein kann ich trotzdem über die Grenze. Gibt es sonst nur im Krieg, also haben wir Kriegsrecht. Der Virus ist auf beiden Seiten der Grenze gut verteilt; und ob die Grenze geschlossen ist oder nicht, kann dem Corona-Virus aus diesem Grund völlig egal sein.

  44. Dieses Thema scheint doch einer Vielzahl von Menschen auf den Nägeln zu brennen. Derzeit hat dieser Beitrag die meisten Kommentare wenn ich mich nicht irre. Und im Grunde sind sich alle einig dass das mit den Grenzkontrollen und Verboten bezüglich der Einkäufe so nicht geht und auch ein prinzipiell unnötiger Eingriff in Freiheit und Privatsphäre darstellt. Jeder hier hat auf irgendeine Weise ein Problem damit und zur Völkerverständigung im Sinne der EU trägt die Maßnahme ebenfalls nicht bei. Vielleicht ist der ein oder andere bereit sich zusammenzuschließen und das Anliegen offiziell an die entsprechende Behörde zu formulieren. Gibt es da Möglichkeiten? Ich bin Deutscher und kenne mich mit den Behörden in Belgien noch nicht 100%ig aus. Aber wäre es nicht möglich etwas gemeinsam egal ob Deutsche, Belgier oder Niederländer mit Leuten die die politischen Verhältnisse genauer kennen, auf die Beine zu stellen um öffentlich wirksam zu werden?

  45. Ja Thomas Palenberg das ist eine super Idee wir müssen uns zusammen tun damit mir eine Einheit werden und stark um dagen an zu gehen ich bin auf jedenfall dabei

  46. Das wäre eine tolle Sache, nicht alles akzeptieren was die Politiker entscheiden.
    Wer hat die entsprechende Kontakte, wie Anwalt, Redakteure usw.
    Gibt es in Belgien eine Verbrauerschutzvereinigung oder ähnliches die helfen kann.

  47. Gibt es keine findigen Anwälte, die sich der geschriebenen Protokolle einmal annehmen wollen und für Klarheit sorgen können?

  48. Ich schliesse mich ebenfalls den Kommentaren von Feyen und Felten-Siquet an. Auch ich bin Grenzgänger und fahre auch aktuell noch täglich zur Arbeit nach Wemperhardt. Auch ich habe bis jetzt in Luxemburg eingekauft und werde dies auch weiter ohne Reue tun ! Warum ? Weil ich rechtlich gesehen zu 100 Prozent in Ordnung bin: ich fahre wie gesagt zum Arbeiten nach LU = erlaubt. Wenn ich mir Mittags was zu Essen bei Massen kaufen gehe = erlaubt. Zeitgleich mache ich auch noch meine Einkäufe = erlaubt. Wenn ich Abends nach Hause fahre = erlaubt. Wo soll denn da die Straftat sein ???? Vielleicht die unerlaubte Einfuhr von Nahrungsmitteln von LU nach BE ? DAS ist meines Wissens keine Straftat. Wenn es eine wäre dann wäre der Europäische Gedanke und das Schengen-Abkommen für die Katz. Ich sehe der Sache jedenfalls gelassen entgegen

  49. Zitat G. Scholzen: "also haben wir Kriegsrecht." - nein, haben wir nicht.

    Da Sie scheinbar wieder überhaupt keine Ahnung haben, wovon Sie sprechen, empfehle ich ihnen ein wenig Lektüre:

    - Artikel 167 der belgischen Verfassung (Kriegsrecht)
    - Artikel 105 der belgischen Verfassung (Sonderbefugnisse)
    - Gutachten 67.142/AV/AG des Staatsrats vom 25/03/2020 über Sonderbefugnisse zur Bekämpfung des Coronavirus
    - Gutachten 25169/1-8 des Staatsrats vom 31/05/1996 über Sonderbefugnisse

  50. Ich pflege meine Mutter in Deutschland, darf also ohne Probleme über die Grenze. Ich kaufe natürlich auch für meine Mutter ein aber für mich darf ich nicht. Das ist doch verrückt.

  51. Hallo liebe Kommentierende,
    wie jetzt erkennbar wird es ja langsam. Die Mehrheitsmeinung ist unschwer erkennbar. Die Sticheleien im Klein-Klein (Deutscher / Belgier / Unterschiede / Besserwisser) hören auf und Gemeinschaftssinn und Produktivität erstehen wieder auf. Das ist wie frischer Wind! Das Zusammenfinden qua persona ist natürlich, in Zeiten von Social Distance ein reales Problem. Ggf setzt man, auf Seiten der Verantwortlichen, auf diesen Umstand!?
    Trotzdem sobald sich in diesem Forum eine kompetente Kanzlei meldet oder jemand eine solche benennt, kann jeder interessierte der Klage beitreten und sich dort melden, das kostet dann aber auch Geld (sollte gesagt sein!).
    Dann ist sehr schnell geklärt was "Eifeler-Landrecht" und belgisches Gesetz real unterscheidet.
    Ich bin dabei, wer noch?
    - Jetzt aber auch Butter bei die Fische - !

  52. Herr Hezel.

    Danke für den Ratschlag und den Lektürevorschlag. Egal wie man die jetzige Ausnahmesituation bezeichnet, es ändert nichts an der Gefährlichkeit des Virus.

    Und da Sie sich ja so gut auskennen mit Gesetzen, möchte ich die Gelegenheit nutzen, um Sie zu fragen, welches Gesetz es Klimaaktivisten erlaubt, ihre Aktionen durchzuführen wie etwa das unerlaubte Betreten von fremde Leute Eigentum oder das Blockieren von öffentlichen Straßen und Plätzen. Auch habe ich nirgendwo eine Regelung gefunden, die es verbietet, satirisch mit Greta Thunberg zu beschäftigen. Vielleicht können Sie mir da weiterhelfen. Wäre nett.

    Schönes Wochenende, bleiben Sie gesund.

  53. @Guido Schwartz
    Hier in dem Bericht des Belgischen Rundfunk "BRF" geht es sich nicht um "Eifeler Landrecht" sondern um eine Aussage der Staatsanwaltschaft Eupen. Das mal als Klarstellung!
    Sie stellen das Recht einer gewissen Kategorie von Bürgern in den Vordergrund, ich lege eher den Nachdruck auf die "Gleichberechtigung ALLER Bürger die in Belgien wohnen".

  54. Ich bin mir nicht sicher ob ein belgischer Anwalt sich mit der Staatsanwaltschaft/ Regierung anlegen möchte, Repressalien könnten folgen.

    Sinnvoller wäre es die ausländische Presse einzuschalten oder eine ausländische (deutsche) Anwaltschaft zu nehmen.

  55. Wäre bei einer Sammelklage direkt dabei. Die Situation zeigt mal wieder was EU eigentlich Wert ist. Vielleicht sollte man doch mal über die Gründung einer neuen Partei nachdenken. Haben unsere Politker keinen gesunden Menschenverstand und eigene Meinung mehr oder sind nur noch Ja-Sager gefragt ?

  56. Nein Herr Scholzen Eimerscheid, es ist eben nicht egal, wie man die Situation bezeichnet, denn es herrscht weder "Kriegsrecht" noch befindet sich Belgien im Krieg.

    Bzgl. "Klimaaktivisten" - falsches Thema, "Whataboutism".

  57. Erst einmal Danke an den BRF, dass er dieses Thema nochmal aufgegriffen hat.

    Ich ordne diese Aussage mal als „die Einnahme eines rechtlichen Standpunktes“ ein. Etwas, was jeder Anwalt und Staatsanwalt so gelernt haben sollte. Der gegnerische Anwalt nimmt natürlich den gegenteiligen Standpunkt ein.

    Trotzdem halte ich so eine Äußerung für extrem bedenklich. Dass eine belgische Staatsanwältin sich dahingehend äußert, das Einkaufen in Deutschland in Belgien bestrafen zu können oder den freien Warenverkehr in der EU zu sanktionieren, kann man ja noch als netten Versuch abtun, den Einkaufstourismus zu reduzieren.

    Einem ausländischen EU-Bürger allerdings eine Strafe anzudrohen, während er sich in Belgien aufhält und eine straffreie Handlung (Einkaufen) durchführt … Respekt! Ich kann mir nicht vorstellen, dass sich Frau Tilgenkamp ein solches Verfahren selber antun würde.

    Bei allem Verständnis für die Corona Angst und die Gegenmaßnahmen, aber als Staatsanwalt sollte man sich nicht zu derart gewagten Stellungnahmen hinreißen lassen!

  58. Nach dem Hin- und Her , aktiv dagegen angehen zu wollen : es kann ja m.W. Jeder als Person oder Gruppe den Staatsrat anrufen, um festzustellen, ob diese Äußerungen/angedrohte Verfolgung der Frau Tilgenkamp rechtens ist.
    Ich glaube der Staatsrat kann dies sowohl aus Sicht der belgischen Rechtslage urteilen als auch hinsichtlich EU-Recht einordnen.

  59. @Edgar Fink
    Sorry, sollte ich mich missverständlich ausgedrückt haben.

    "Sie stellen das Recht einer gewissen Kategorie von Bürgern in den Vordergrund, usw....."

    Nein, das tue ich nachgerade nicht!

    Ich stelle das Recht als solches in den Vordergrund, denn wenn nicht enden wir in Willkür und somit im rechtsfreien Raum.
    Die Ergebnisse aus ausschließlich " falscher, staatstragender, treuer" bürgerlicher Ergebenheit lassen sich in der deutschen Geschichte, in ihrer traurigsten Form, nachlesen.
    Letztlich löst solches Handeln, besser gesagt die Unterlassung des Handelns, die Zivilgesellschaft auf.

    Es geht um die juristische Bewertung / Normenkontrolle des Rechts als solches. Nicht um irgendeine Klientel eine Minderheit oder auch Sache im speziellen.

  60. Habe soeben den europa Abgeordneten Pascal Arimont Eupen, zu dem juristischen Sachverhalt befragt und er hat geantwortet

    Hallo Frau Pricken, man sagt mir immer wieder, das Einkaufen im Nachbarland als triftiger Grund explizit nicht vorgesehen wurde und dies als rechtliche Basis angesehen wird. Beste Grüße

  61. ... Ausserdem sagte mir der europa abgeordnete Pascal Arimont noch folgendes

    "In dem Erlass wird nur definiert, was ausdrücklich erlaubt ist, als andere ist demnach verboten, so zumindest die offizielle Erklärung....
    Dies war zumindest der Stand meiner Information von letzter Woche. Unter uns: ich würde aber von einer Sammelklage abraten. Kostet nur unnötig Geld. Wir arbeiten gerade an Strategie, die Grenzen in zwei Wochen wieder zu öffnen. LG"
    Also warten wir ab

  62. Sehr geehrte Frau Rossberg,
    da ich leider ihre Fragestellung nicht vorliegen habe kann ich ihre /seine Antwort nicht recht deuten.
    Schön wäre es gewesen dies mit zu veröffentlichen.

    Wenn ich Frage, ob ich zum einkaufen nach D fahren darf, ist das verboten.

    Wenn ich aber die Waren von der Mutter/ Oma ins Auto gestellt bekomme, darf ich sie den nach Belgien einführen?
    Das Einkaufen in D kann die belgische Gesetzgebung nicht verbieten, nur die Einfuhr der Waren.

  63. Die ue Antwort bezieht sich auf die Frage ob Grenzgänger die in Deutschland arbeiten auf dem Rückweg Einkäufe in Deutschland tätigen dürfen oder nicht und auf welches sich das Verbot der Staatsanwaltschaft stützt

  64. Dann behaupte ich Mal das Herr Arimont Ihre Frage nicht verstanden hat, denn welche Befugnis hat der belgische Staat, bzw. Staatsanwaltschaft, im Ausland? Ganz genau, NULL! Und wenn ich während meines Mittagspause nackt um den Elisenbrunnen laufe, das geht nur Deutschland etwas an...

  65. Auf die Gefahr hin, dass ich mich auf Glatteis begebe: Statt eine Sammelklage zu riskieren, wäre es nicht besser sich vom Staat verklagen zu lassen?
    Es soll ja in Belgien Fälle gegeben haben, wo bei kleineren Verkehrsvergehen nach Ausstellung einer gebührenpflichtigen Verwarnung und einigen nicht beachteten Mahnungen die Sache hinterher im Sande verlief und verjährte.
    Natürlich wie bei den Lottozahlen: Ohne Gewähr !

  66. Das heißt, wenn ich die Waren nicht selber einkaufe, darf ich sie mitnehmen. 🙂

    Man beachte die Juristischen Spitzfindigkeiten der sich der belgische Gesetzgeber bedient, dann sollte man das auch machen

  67. Anscheinend wurde Hr. Arimont von seinen Fachleuten nicht richtig verstanden.

    Natürlich ist Einkaufen im Nachbarland nicht als triftiger Grund zum Grenzübertritt definiert. Aber man übertritt die Grenze nicht zum Einkaufen, sondern zum Arbeiten. Danach oder nebenbei kauft man ein. Das ist natürlich erlaubt, weil es in Deutschland nicht verboten ist und Belgien diese Tätigkeit in Deutschland nicht verbieten kann.

    So, wenn ich nun mit den Einkäufen wieder nach Hause will, stellen sich also zwei Fragen:
    1. Darf ich nach Belgien einreisen?
    Antwort: Ja, denn das ist im Erlass explizit erlaubt. Ich komme ja von der Arbeit.
    2. Darf ich die Waren mitnehmen?
    Antwort: Ja, denn Belgien gehört zur EU und hat die Einfuhr von Waren aus EU-Nachbarländern nicht verboten. Warum nicht? Weil ihnen die EU sonst auf’s Dach gestiegen wäre.

    Das Legalitätsprinzip definiert übrigens: „Der Bürger darf alles tun, was ihm nicht explizit verboten ist“ und nicht umgekehrt!

  68. Liebe Belgier,
    ich verstehe Euren Unmut! Aber immerhin habt Ihr sehr gutes Bier :-).
    Ich lebe in Frankfurt am Main und fahre 5 km mit dem Rad ins Büro. Jeden Tag hole ich mir im Supermarkt mein Mittagessen. Und manchmal auch etwas für zu Hause.Mit Rad kaufe ich aber oft im Viertel ein - der Rewe hat auch bis 22 Uhr auf und dann noch alles da.

    Also verstehe ich Eure Regierung nicht. Gerade mit dem Auto ist es doch zeit- UND ansteckungsrisiko-sparender, nur einmal einzukaufen.
    "Sportliche Bewegung": Oft fahre ich noch nach der Arbeit eine längere Runde Fahrrad, bis es dunkel wird. Wäre blöd, dafür erst nach Hause zu müssen!

    Vor 155 Jahren wäre ich auch "Grenzgänger" gewesen, als Bockenheim in noch in einem Herzogtum lag und Frankfurt "Freie Reichsstadt". Aber jetzt bin ich EU-Bürger - und möchte es auch sein!

  69. Wäre jetzt nicht die Gelegenheit für unsere ? lokalen Politiker jetzt zu zeigen , wie wichtig der Grenzverkehr für uns Ostbelgier ist.
    Oder muss Herr Laschet erst wieder zum gemeinsamen Fototermin an der Grenze einladen damit etwas geschieht.

  70. hinsichtlich des lebensmittel wird euch keiner was nehmen meiner frage gilt dessen da unser angebot verschlossen ist gilt das auch für baumarkt und dm ???? da verschiedener dinge es hier nicht gibt was ich benötige

  71. Wie vesorgt sich denn nun die Ostbelgische Dependance in Berlin mit Lebensmittel ,wenn diese im Heimatland gekauft werden müssen .
    Frage an Frau Tilgenkamp ?

  72. Im Kommentar von NORBERT SCHLECK, vom 16. APRIL 2020 - 18:32 ist alles Wesentliche enthalten. Wir leben zum Glück nicht in einem Polizei- oder Willkürstaat. Was nicht vom Gesetztgeber verboten ist, ist also erlaubt. Weder die Polizei noch die Staatsanwaltschaft machen die Regeln und Gesetze - sie sollen ausschließlich ihre Beachtung überwachen. Jede(r) aus diesem Grund Angezeigte sollte deshalb dagegen vorgehen und sich gegen dieses von einer staatlichen Instanz (!) verübte Unrecht gerichtlich zur Wehr setzen!

  73. Wenn ein Staat alles verbietet was nicht ausdrücklich erlaubt ist öffnet er, wie hier geschehen, der Willkür Tor und Tür. Das Verbot ist vollkommen sinnfrei und gibt schlichten Hirnen nur Gelegenheit ihre Macht genießen.
    Eine Staatsanwaltschaft die diesen Unsinn erkennt und ausspricht ist zu loben.
    Noch besser wäre es gegen die Autoren dieser Verordnung vorzugehen.

  74. Ich arbeite seit über 10 Jahre in Luxemburg und hoffe nie wieder in Belgien arbeiten zu müssen ! ich arbeite dort, tanke dort, mache meine Einkaufe dort weil es einfacher ist und weil die Geschäfte sich auf meine Rückfahrt befinden. Am Anfang dieser Corona Krise hieß es man soll den Kürsten weg nehmen um einzukaufen, warum sollte ich jetzt weiter fahren in Belgien für meine Einkäufe zu machen ??? Was hat das mit CORONA VIRUS zu tun ??? Langsam stelle ich mich die Frage ob man diese Gelegenheit nicht benutzt um Geld in den Kassen rein zu bringen und gar nichts unternimmt um gegen den Virus zu kämpfen !?! was bringt diese Maßnahme gegen den Virus ?????

  75. Nochmal
    Belgien hat angeordnet, man darf zur Arbeit nach Deutschland und wieder zurück aus direktem Weg
    Wer einkaufen geht widersetzt sich der Anordnung.

  76. Nochmal falsch Frau Rossberg,

    Der ministerielle Erlass erlaubt den Grenzübertritt um seine Arbeit aus zu üben, oder um zur Arbeit zu fahren.

    Er beinhaltet kein Verbot vor, während oder nach der Arbeit dort einzukaufen. Und wie eben erklärt: Was nicht verboten ist, ist erlaubt.

    Und warum hat Belgien das nicht verboten? Weil Belgien keine Gesetze, Dekret oder was auch immer erlassen kann, die in Deutschland gültig wäre.

    In diesem Sinne kann also jeder für sich entscheiden, wie er handeln möchte.

  77. @philip lesen bildet, siehe oben, Antwort von Pascal Arimont
    WAS NICHT EXPLIZIET ERLAUBT IST, IST VERBOTEN.

  78. Normalerweise wird eine Suppe nicht so heiß gegessen wie gekocht. Und was die Staatsanwaltschaft denkt ist eine Sache und was das Gericht denkt ist eine andere Sache, denn diese sind unabhängig.

    Und darum hat jeder die Möglichkeit, vor Gericht zu ziehen. Belgien ist ein Rechtsstaat.

  79. Wer glaubt das Belgien " aktuell" ein Rechtsstaat ist glaubt auch das ein Zitronenfalter Zitronen faltet
    Wenn Belgien aktuell ein Rechtsstaat wäre, würde es gar keine Diskussion wegen "Einkaufen in Deutschland" geben

  80. Lieder scheint es so ,als ob es unserer Regierung der DG nicht interessiert ,wie die Rechte der Grengänger mit Füssen getreten werden.Im Nachhinein stellen Sie sich fann wieder hin um zu zeigen eie wertvoll das Grenzgebiet ist , aber jetzt wo sich mal einer äussern soll , hört man nichts.
    @EDGAR FINK
    Wenn alle Belgier gleich sind ,wie kommt es denn das Flamen ihre Stromrechnung bezahlt bekommen und wir nicht .Wo sind denn da alle Belgier gleich ?
    Ich vermute das sie keinen Passierschein haben,denn sonst würden Sie sich nicht so äussern.
    Mit bestem Gruß
    Ein Grenzgänger

  81. @Peter Müller
    Sie vergleichen Äpfel mit Birnen. Der Bundesstaat Belgien ist zuständig für die Grenzregeln auf belgischem Territorium (DG, BxL, Wallonie, Vlanderen). Die Regionen z.B. Wallonien und Vlanderen haben ihre eigenen Zuständigkeiten. Falls sie die verschiedenen Ebenen in Belgien nicht auseinander halten können, in etwa vergleichbar in der BRD mit Bund und Länder.
    Mit freundlichem Gruß, ein Belgier dem es im Gegensatz zu anderen auch während zeitweiliger Einschränkungen in seinem Heimatland gefällt.

  82. @Rossberg
    Tut mir ja leid Frau Rossberg. Aber lesen bildet, bedeutet nicht, dass alles Geschriebene richtig ist ... Die Information von Herrn Arimont ist falsch.

    Es gilt immer noch das bereits von mir weiter oben erwähnte Legalitätsprinzip ... "Der Bürger darf alles tun, was ihm nicht explizit verboten ist“ und nicht umgekehrt!

  83. @EDGAR FINK
    Werter Herr Fink
    Danke für Ihre Belehrung .
    Mein Kommentar bezog sich auf Ihre Aussage , das alle Belgier gleich sind.
    Also vergleiche ich keine Äpfel und Birnen.
    Da es Ihnen ja in Ihrem Heimatland so gut gefällt ,hoffe ich das Sie , sollte die Quarantäne irgendwann beendet sein,dann auch nicht Ihr Heimatland verlassen zum günstigen Einkaufen,Tanken,Urlaub,...
    Mit freundlichen Gruß
    Ein Grenzgänger ( Belgier)

  84. Werte Leser
    Die Schließung der Binnengrenzen, ob durch Belgien, Deutschland oder egal wem, machen überhaupt keinen Sinn. Denn das Virus kennt keine Grenzen. Sie dienen nur der Profilierung der Politiker den Nationalisten gegenüber. Doch durch die Grenzschließung erfahren wir Europäer, welche Annehmlichkeiten wir doch für selbstverständlich gehalten haben. Nationalisten sind in der Geschichte meist an sich selbst gescheitert. Wir können nur hoffen, dass wir nach der Krise feststellen, dass wir wir nicht weniger, sondern mehr Europa brauchen. Ich wünsche mir, dass wir noch die fiscale und auch die soziale Einheit Europas erfahren werden. Wir haben unsere Kinder mit dem „ Europäischen Gedanken“ erzogen. Ich hoffe, dass unsere Kinder unseren zukünftigen Enkeln die „ Vereinigten Staaten von Europa“ erklären dürfen. Denn nur gemeinsam sind wir stark. In diesem Sinne hoffe ich als deutscher Grenzpendler mit niederländischer Frau und Wohnsitz in Belgien auf baldige Öffnung der Grenzen und für die Freiheit aller Europäer.

  85. Genau was Herr Barz schreibt trifft den Nagel auf den Kopf. Es gibt Eigenarten die stoeren aber das gilt fuer alle . Egal welche Grenze auf dieser Erde
    Kanadier schimpfen auf Amerikaner Chilenen auf Argentinier usw aber ich als Belgier und Grenzgaenger kann nur sagen das ich in 99% nur mit hilfsbereiten und netten Menschen zu tun habe Egal ob in D oder B. Und alle sollten mal ein wenig runterkommen und besonnenerer reagieren

  86. @Peter Müller
    Freut mich, dass sie jetzt zumindest den Unterschied zwischen Regionen und Bundesstaat kennen. Die Regeln an den Grenzen sind landesweit in Belgien die gleichen. Darum ging es und nichts anders! Statt den in Vlanderen gewährten Vorteilen nachzujammern hätten sie, um diese regionale Prämie zu erhalten eben ihren Wohnsitz in Vlanderen und nicht in der Wallonie wählen müssen. Einfach dumm gelaufen für sie! Ehrlich gesagt, etwas mehr Solidiarität statt Egoismus und ständiges Ich-Denken stände ihnen wesentlich besser zu Gesicht.

  87. Hey
    Ich möchte mal hiermit sagen,dass viele Kommentare echt sinnlos sind.
    Mit den Grenzpendlern ist es so,
    man darf zur Arbeit und zurück das einkaufen ist strikt untersagt und das von Deutschland.
    Ich konnte es auch nicht glauben aber es ist so
    Macht euch einfach selber schlau
    Geht auf die Homepage von der Bundespolizei Aachen!
    Steht alles bis ins Detail was geht und was nicht

  88. Bravo für den Kommentar von Herrn Barz!!
    Ich finde es nur traurig, wie viele schon vor Corona die Vorzüge eines vereinten offenen Europas so verkennen und nationalistische Parteien bevorzugen!
    Nach diesem Desaster hier wird sich vielleicht so mancher bewusst, wie gut wir es hier in einer offenen Grenzregion haben, wo wir normalerweise vom Besten aller Länder profitieren können!

    Vielleicht schaffen vernünftige lokale Politiker hier bald einen machbaren Kompromiss- und hoffentlich behält Herr Arimont mit seiner Andeutung recht mit den 2 Wochen!!-wenn man national von Reiseverbot bis Ende des Sommers spricht-bei uns wäre es in vielerlei Hinsicht eine Katastrophe. Bei aller korrekten und gegebenen Vorsicht- die Grenze MUSS bald wieder öffnen. Da kann man hier schon viele der persönlichen Kommentare nachvollziehen.

  89. Aber aber Herr Fink, den Umzug nach Flandern zu empfehlen... Ihrer Argumentation zufolge suchen Sie sich doch einen Job in Deutschland, wenn auch Sie Grenzpendler sein wollen, da wird dank Europa auch keiner benachteiligt!

  90. @EDGAR FINK
    Es geht nicht nur um eine Stromrechnung.Zum einen wenn in der DG eine Prämie ausgezahlt wird dann macht das die WALLONISCHE REGION und nicht FLANDERN.
    Zum anderen müssen wir in der DG viel tiefer in die Tasche greifen für Lohnsteuer,KFZ Anmeldesteuer,KFZ Straßensteuer usw usw.Wo bleibt denn da Ihre Solidarität? Oder sollen alle Einwohner der DG nach Flandern ziehen? Nicht einfach unüberlegt drauf lospoltern.

  91. @NADINE ZINKE
    wie auf der Website der Bundespolizei zu lesen ist ,ist der Passsierschein nicht zum einkaufen erlaubt.Korrekt !
    Jedoch sind die Grenzen von NRW weder nach Belgien noch zu den Niederlanden geschlossen .
    Also ?

  92. Wortwörtlich steht dort

    Es ist grundsätzlich der direkte Weg von der Grenzübergangsstelle zum Arbeitsplatz oder Einsatzort zu nutzen. Die Unterbrechung der Fahrt, insbesondere zu Einkaufs- oder Besuchszwecken ist untersagt.

    Dort steht aber nicht das ich in meiner Mittagspause nicht einkaufen darf, weiterhin steht dort
    Der grenzüberschreitende Warenverkehr wird nicht eingeschränkt, dies gilt unabhängig von der Staatsangehörigkeit des Fahrpersonals.

    Das bezieht sich natürlich auf die Einreise nach Deutschland,denn die Bundespolizei kann nur für Deutschland sprechen.

    Also wer sich genau an diese Regeln hält

  93. Liebe EU-Bürger, bei all diesen Kommentaren vermisse ich klare Reaktionen von der Politik, die auf die Sorgen der Bürger eingehen sollte! Alle Kanäle wie FB, Instagram oder Twitter sind erstaunlich wenig genutzt (was ich begrüße, denn dieses Schaulaufen geht mir auf den Geist) .
    Insbesondere hält sich unser EU-Abgeordneter, der hier direkt betroffen ist, ungewöhnlich still, was sonst nicht der Fall ist!

  94. @Dominique Wahl. Unsere DG Politiker sind besorgt um ihren Posten. Das ist Sorge Nummer eins. Einer mit Courage hätte das Ausreiseverbot (plus Ausnahmen) zumindest gerichtlich prüfen lassen können. So gäbe es Klarheit. Selbst in einer Aussnahmesituation wie dieser dürfen Bürgerrechte nicht unnötig eingeschränkt werden. Da stellt sich bei mir die Frage nach dem Sinn der Autonomie. Es ist eben einfacher Wilmes in den Hintern zu kriechen.

  95. In D hat das Verfassunggericht entschieden das bestimmte ( Corona) Verbote die Grundrechte verletzt.
    Die Verfassungshüter sprachen sich gegen pauschale Grundrechtseinschränkungen aus und man fragt sich ob die Regierung mit ihren A weisungen/ Verboten über das Ziel hinausgeschossen ist und Bürgerrechte verletzt haben.
    Und wie ist das in Belgien ...?

  96. Sehr geehrte Frau Zinke und Herr Mertens,
    in Deutschland gilt zum Glück das selbe wie in Belgien: nicht was in irgendeiner FAQ steht ist rechtlich bindend, sondern das was im Gesetz/Verordnung steht. Und in der CoronaEinreiseVO des Landes NRW steht nichts von einem Verbot einzukaufen in Verbindung mit einer Einreise als Grenzgänger. Zu finden sind die auf den Seiten der Polizei NRW.
    Im übrigen sehe ich es wie Herr Barz: hoffen wir, dass das Theater bald vorbei ist und wir alle wieder die Vorteile eines vereinten Europas genießen können.

  97. Hallo, weiss den hier jemand ob jetzt endlich mal was zu den Verantwortlichen durchgedrungen ist und was der Stand der Dinge ist. In den Kommentaren behauptete jemand man würde hart daran arbeiten dass in 2 Wochen die Grenzen wieder normal offen sind und der Quatsch damit hoffentlich ein Ende hat. Stimmt das? Beim Thema Seniorenheime gab es ja auch einen großen Aufschrei und die Regierung hat zurück gerudert. Das hat auf jeden Fall gewirkt und war ja auch sinnvoll. Ich hoffe dass es bei den unsinnigen Grenzkontrollen bald ähnlich läuft. Wir möchten uns schließlich alle wieder normal in der EU bewegen können.

  98. Es wird laut Pascal Arimont Europa Abgeordneter in den nächsten Tagen an einer Strategie gearbeitet, die Grenzen wieder zu öffnen. Das hat er mir persönlich mitgeteilt.
    Vielleicht sollten wir alle ihn diesbezüglich fragen.
    Ob per Email oder Facebook.

  99. Liebe Frau Rossberg.

    Herr Arimont ist Europa-Abgeordneter. Die Grenzschließung und andere Maßnahmen wurden im (Belgischen) Nationalen Sicherheitsrat beschlossen und können nur durch diesen aufgehoben werden. In diesem Rat hat Herr Arimont so viel Stimmrecht und Zugang wie sie und ich.

  100. Dann bin ich mal gespannt, ob es hier ein Änderung geben wird. Den mit Datum vom 20.04.2020 hat das auswärtige Amt mitgeteilt:
    (Zitat) „ Seit 20. März 2020 werden zur Verhinderung der Verbreitung des Coronavirus an den belgischen Grenzen Grenzkontrollen durchgeführt. Nicht zwingend notwendige Grenzübertritte sind verboten, vor allem Reisen zu touristischen Zwecken. Das Reiseverbot gilt auch für Personen mit Zweitwohnung in Belgien. Die Grenzkontrollen werden mindestens bis zum 08. Mai 2020 andauern.
    Alle nicht notwendigen Reisen nach und aus Belgien sind durch einen Beschluss der belgischen Regierung vorübergehend verboten.“

  101. Ich glaube es wir keine oder nur eine allgemeine Aussage geben.

    Ich kenne einige, die E-Mails an die Herrn Paasch, Arimont und Konsorten mit gezielten Fragen zu Grenzschließung versendet haben , eine Antwort ist nie erfolgt.
    Genauso wenig, wie es eine Erklärung gab, warum das einkaufen in D verboten ist.

    Nur wenn die Grenze geöffnet wird steht man wieder publikumswirksam mit Herrn Laschet an der Grenze und lässt sich feiern.

  102. @Norbert Rother
    @Peter Mertens
    Danke für ihre Mühe Herr Rother, aber ich verlange und wünsche keinen Statut als Grenzgänger. Es ging sich darum, dass Grenzgänger ihren Weg von oder zur Arbeit missbrauchen um in Deutschland zu shoppen.
    In der heutigen Tageszeitung hat die belgische Staatsanwaltschaft, wie auch schon vor einigen Tagen hier im Belgischen Rundfunk, ihren Standpunkt erneut dargelegt.
    Artikel 8 des ministeriellen Erlasses besagt, dass man das Haus nur für wesentliche Fahrten, wie beispielsweise den Weg zur Arbeit oder zum Einkaufen, verlassen darf.
    Artikel 7 des ME besagt indes, dass nicht wesentliche Fahrten aus Belgien heraus verboten sind .
    Gleichzeitig wurden ein paar Situationen seitens der Juristin erläutert.
    Natürlich werden einige hier im Forum wahrscheinlich diese offizielle Sichtweise nicht teilen. Aber es ist wie bei allem, gewissen Leuten, die nur an ihren eigenen Vorteilen interessiert sind, kann man es eben nie Recht machen.

  103. Herr Fink ! Ich zitiere Sie :
    "Artikel 8 des ministeriellen Erlasses besagt, dass man das Haus nur für wesentliche Fahrten, wie beispielsweise den Weg zur Arbeit oder zum Einkaufen, verlassen darf.
    Artikel 7 des ME besagt indes, dass nicht wesentliche Fahrten aus Belgien heraus verboten sind ."
    Logisch wäre daher dass eine Einkaufsfahrt (wesentliche Fahrt) nach Deutschland also erlaubt ist, da eine wesentliche Fahrt und daher nicht verboten. Richtig?
    Leider sagt der Erlass das nicht sehr deutlich.

  104. @Edgar Fink:
    Erklären Sie mir doch bitte mal wo der Sinn ist, nach der Arbeit in Deutschland, Luxemburg oder den Niederlanden eben „nicht“ dort einzukaufen und sich dann nochmal umständlicherweise in Belgien in die Supermarktschlange zu begeben. Wenn es um die Eindämmung des Virus geht ist es doch wohl das beste ich kaufe dort wo ich arbeite ein und fahre dann "sofort nach Hause". Es gibt Leute die fahren 15, 20 oder 30km durch die Lande obwohl sie im Arbeitsland an 5 Supermärkten vorbeikommen, da aber nicht ihren Einkauf machen dürfen. Das ist an Schwachsinn nicht zu überbieten. Es geht hier nicht um Egoismen, nein hier geht es um den gesunden Menschenverstand und das was sinnvoll ist und was nicht. Die belgische Regierung macht sich derzeit mit der Grenzschließung zumindest bezüglich der Wareneinfuhr total lächerlich. Man wird den Eindruck nicht los dass hier schlicht wirtschaftliche Interessen verfolgt werden.

  105. @Thomas Palenberg
    Zum wiederhelten Male, ich muss ihnen nichts erklären. Ich habe die Aussagen der belgischen Staatsanwältin übernommen/zitiert und habe das Recht, meine Meinung hier zu äussern. Für zusätzliche Nachfragen/Erläuterungen wenden sie sich an die besagte Staatsanwältin.

  106. @Carl Schumacher
    Richtig. Jemand der an der Grenze wohnt und dessen Weg in ein deutsches Geschäft kürzer wäre als in ein belgisches, könnte sich auf den Erlass berufen und wäre berechtigt zu diesem Zweck die Grenze zu übertreten.

    Beim Rückweg ist es natürlich sinnlos, dass einem Polizisten von ich-weiß-nicht-wo zu erklären. Das macht man erst beim Einspruch gegen das Protokoll.

    Übrigens muss der Erlass das auch nicht deutlich sagen. Er muss und kann nämlich nur sagen, was verboten ist! Darauf hat auch Herr De Crem im weiter oben verlinkten BRF Beitrag hingewiesen.

    Das die Eupener Staatsanwaltschaft wohl weiß, auf welch dünnem Eis sie steht, konnte man im Grenz-Echo Artikel gestern lesen. Also, bei Bußgeld immer schön Widerspruch einlegen.

    Ansonsten bleibt es jedem Berufspendler selbst überlassen, in wieweit er sich einschüchtern lässt.

  107. Da ja mittlerweile einige Anzeigen eingegangen sind, wird den Betroffen ein Verstoß gegen Artikel 7/ 8 vorgeworfen

    Hier die Artikel

    Art. 7 - [Nicht wesentliche Reisen aus Belgien heraus und nach Belgien sind verboten.]

    Art. 8 - [Alle müssen zu Hause bleiben. Es ist verboten, sich auf der öffentlichen Straße
    und an öffentlichen Orten aufzuhalten, außer im Notfall und aus dringenden Gründen wie:
    - Weg zu und von Orten, deren Öffnung aufgrund der Artikel 1 und 3 erlaubt ist,
    - Zugang zu Geldautomaten und Postämtern,
    - Zugang zu medizinischer Versorgung,
    - Unterstützung und Pflege älterer Menschen, Minderjähriger, Personen mit
    Behinderung und schutzbedürftiger Personen,
    - berufliche Fahrten und Wege, einschließlich Strecken zwischen Wohnung und
    Arbeitsplatz,
    - Ausübung von Aktivitäten, die in Artikel 5 Absatz 2 vorgesehen sind.]
    [Art. 8 ersetzt durch Art. 8 des M.E. vom 3. April 2020 (B.S. vom 3. April 2020)]

    Also, immer schön Einspruch erheben..

  108. Meines Erachtens hat die Aufrechterhaltung der grenzschliessung nur einen Aspekt:
    Einkaufzwang nur in belgien um die geschwächte Wirtschaft nicht noch weiter zu schwächen .. deswegen die strenge Auslegung mit Einkäufen aus dem Ausland, das Geld soll im Land belgien bleiben...
    Also nichts zu tun mit Eindämmung des corona Virus..
    Dür mich nicht vereinbar mit europäischen Werten und Rechten..
    Bleibt nur auf die strasse gehen und dagegen protestieren!

  109. Halten wir fest: Laut Artikel 7 sind Fahrten ins Ausland verboten, wenn sie "nicht wesentlich" sind.
    Was "wesentlich" ist, wird nicht definiert, sondern bleibt eine Frage der richterlichen Interpretation. Das ist aber in allen anderen Bereichen, etwa dem Verkehrsrecht, auch nicht anders, sondern hat eine lange Tradition durch jahrzehntelange Rechtsprechung, die es hier naturgemäß nicht gibt.
    Artikel 8 ist da keine große Hilfe, er betrifft nur Außenaufenthalte im Inland.
    Bloße Einkaufssfahrten zum Aldi nach Imgenbroich, nur um ein paar Euro zu sparen, sind es jedenfalls nicht, da die Versorgungslage in Belgien gesichert ist.
    Fahrten zum Arbeitsplatz sind es ohne Zweifel.
    Bliebe der famose "Zwischenstopp". Ich behaupte weiterhin, dass er erlaubt ist.
    Der eigentliche Ziel der Fahrt, zum Arbeitsplatz zu kommen, wurde respektiert.
    Darüber hinaus hat der belgische Staat keine Kompetenzen jenseits der Grenze.
    Die bloße Einfuhr von Waren ist kein Straftatbestand und noch nicht mal ein Beweis. Den müsste die Staatsanwaltschaft aber auch erst mal erbringen.

  110. Warum gibt alles der belgischen Regierung die Schuld für das Einkaufsverbot für Belgier die als Pendler auf ihrem Weg von und zur deutschen Arbeitsstelle nicht einkaufen dürfen?
    Fakt ist das es von den Deutschen her verboten ist auf dem Weg zur Arbeit oder zurück zum Heimatland verboten ist in Deutschland einzukaufen. Das kann man auf der Website von der Bundespolizei Deutschland nachlesen. Steht dort unter Corona Virus Richtlinien

  111. Ja wenn man den Ausführungen des Herrn Mertens folge muss ich sagen, dass nach meiner Einschätzung das, dass Einkaufsverbot auf sehr wackeligen Beinen steht.
    Die Aufgeführte Rechtsgrundlage ist da schwammig. Es geht schließlich bei den Grenzgängern um den wichtigen Grund für den Grenzübertritt. Nach Grenzübertritt gilt auch nicht mehr belgisches Recht, sondern das in dem Staat in dem man sich aufhält. Selbst nach belgischem Recht ist das Einkaufen erlaubt.

    Ich empfinde es als absolut lächerlich wenn die in Belgien lebende, aber in Deutschland arbeitende Einzelhandelskauffrau noch nicht mal in der Mittagspause im eigenen Geschäft einkaufen darf.

    Aber wie sieht es mit folgender Situation aus. Der in Deutschland arbeitende Belgier lässt einen deutschen Kollegen für sich einkaufen. Die Warenübergabe findet am Arbeitsplatz statt. Dann sind die Einkäufe lediglich Waren. Anders ausgedrückt, auf der Heimfahrt nach der Arbeit führt dieser nur einen erlaubten Warentransport durch. Eingekauft hat der Belgier in Deutschland nicht, nur gearbeitet.

  112. Alle sollten Einspruch erheben die rechtmäßig die Grenze passiert, bei der Rückkehr ein Protokoll wegen unerlaubten Einkauf in D bekommen haben.

  113. Anscheinend möchte das hier niemand lesen oder verstehen.
    DIE DEUTSCHEN HABEN VERBOTEN DAS GRENZGÄNGER AUS ÜBERALL HER AUF DEM WEG ZUR ARBEIT ODER AUF DEM RÜCKWEG IN DEUTSCHLAND EINKAUFEN. Und da sind belgische Grenzgänger ja wohl mit eingeschlossen

  114. Ich habe in D noch keinen Polizisten gesehen der kontrolliert, das interessiert in D nämlich weder die Polizei noch sonst Jemand.
    Wo stehen denn die Polizisten und fragen wohin man möchte, in D nicht.

  115. Frau Weyand,
    Was die "DEUTSCHEN" verbieten dürfen auch nur die Deutschen Behörden ahnden. Hier ist aber die Rede von den belgischen Behörden und ihren Kontrollen. DAS sollten selbst Sie verstehen...

  116. Sehr geehrte Frau Weyand, wenn Sie schon die Seiten der Bundespolizei lesen, dann lesen Sie sie ganz und reißen die Aussagen nicht aus dem Zusammenhang. Das Verbot in Deutschland einzukaufen, betrifft nur die Grenzgänger an den Grenzen, die von der deutschen Bundespolizei kontrolliert werden, also Österreich, Schweiz, Luxemburg, Frankreich, Dänemark. Da die BuPo die Grenzen zu den NL und B nicht kontrolliert, verbietet sie hier auch nicht das Einkaufen!!!

  117. Hallo Frau Weyand,
    nur weil Sie besonders viele Großbuchstaben verwenden, wird ihre Aussage nicht wahrer. Wie weiter oben schon geschrieben, gilt auch in D was in einem Gesetz/einer Verordnung steht und nicht was in irgend einer FAQ steht, selbst wenn diese von der Bundespolizei verfasst wurde. Für NRW müssen sie sich da die Mühe machen die CoronaEinreiseVO zu lesen. Wenn Sie mir da erklären wo es einem Pendler verboten ist einzukaufen, folge ich gerne Ihrer Argumentation.
    Noch zur generellen Situation: alle EU Länder haben das "Problem", dass sie im Inland EU Bürger mit Inländern gleichstellen müssen. Alles andere verstößt gegen geltendes EU Recht. Entsprechend können die Länder nur den Grenzübertritt verbieten, jedoch keine Verbote nur für Grenzgänger im Inland aussprechen. Ein entsprechendes Verbot stände daher auch von deutscher Seite auf juristisch sehr wackeligen Beinen.
    In diese Sinne noch einen schönen Abend.

  118. @PETER MERTENS Doch, die deutsche Polizei war so liebenswürdig uns vom Grenzübergang Lichtenbusch bis zur Autobahnabfahrt Brandt zu "begleiten". War nett, wann hat man als Otto-Normal-Verbraucher schon mal Polizeischutz.
    Der von der Gemeinde ausgestellte Passierschein war völlig uninteressant.
    Wir wurden darauf hin gewiesen, dass wir nicht in Deutschland einkaufen dürfen.
    Auf Anfrage nach der gesetzlichen Bestimmung:
    Ein Gesetz gibt es nicht, da dieses so schnell nicht beschlossen werden könnte.
    "Es ist halt im Moment so festgelegt."

    Tolle Aussage!
    Fazit: Es gibt zwar keine Rechtsgrundlage, aber wir machen mal eben.

  119. Sehr geehrte Frau Baake,

    da scheinen Sie Opfer der deutschen Bundespolizei geworden zu sein. Es ist beschämend, dass die Polizei (auf beiden Seiten der Staatsgrenzen) die Verordnungen und Gesetze nicht kennen und manchmal nach Gutsherrenart auftreten. Die hieraus entstehenden Schäden und Unannehmlichkeiten möchte ich nicht beziffern.

    Zumindest was das Einkaufen anbelangt sind auf deutscher und belgischer Seite die Regelungen fast gleich. In Deutschland kommt nur noch die Maske hinzu.

    Zumindest bleibt die Möglichkeit Rechtsmittel einzulegen. Auch wenn das mit Unannehmlichkeiten und Kosten verbunden ist. Vielleicht meldet sich jemand der das Durchgezogen hat.

    Es kommen hoffentlich bald bessere Zeiten.

  120. "Nach Angaben von Erwin Dernicourt, Vorsitzender des Kollegiums der Generalprokuratoren, wurde Justizminister Koen Geens (CD&V) ein Plan für Nichtzahler vorgelegt. Diese sollen demnach selbst die Initiative ergreifen müssen, um vor einem Polizeigericht ihre Unschuld zu beweisen. „Wenn sie dies nicht tun und den Zahlungsbefehl weiterhin ignorieren, wird die Geldstrafe automatisch von den Steuerbehörden eingezogen."
    So steht es heute im GE.

    Kaum zu glauben! Bis jetzt war es in einem Rechtsstaat so, dass nicht der Beschuldigte seine Unschuld, sondern die Staatsanwaltschaft dessen Schuld beweisen musste.

    Es ist nicht ganz klar, wer genau diesen Plan verfasst hat und dem Justizminiister vorgelegt hat. Doch nicht etwa die Generalprokuratoren? Auf jeden Fall steht er in krassem Gegensatz zu bisher geltenden Grundprinzipien unseres Rechtssystems.

  121. Ob der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte auch so verschobene Ansichten hat wie die Staatsanwaltschaft Eupen?? Niemand wirdas Gericht in Brüssel anrufen, was ich sehr bedauere.

  122. Diese lächerliche Vorschrift nur im Wohnland einkaufen zu dürfen ist gegen jede Logik!
    Ein Belgier der in Deutschland arbeitet sollte in seiner Mittagspause auch in D. einkaufen dürfen
    In D.gibt es alles in den großen Einkaufszentren wofür der gestresste Belgier dann 4-5 Geschäfte in Belgien aufsuchen muss + alles extrem teuer bezahlen muss und doch nicht alles bekommt weil Belgien keine Drogerien kennt
    Armes Europa:du hast dich verabschiedet als Corona kam

  123. Ich kann nur feststellen, dass Belgien einem großen Gefängnis gleicht mit allem, was dazu gehört wie zum Beispiel Freigängern (=Grenzgänger), Gefängniskantine (=ausschließlich Einkaufen in Belgien), Gefängniswerkstatt (=Arbeitsstellen in Belgien), Direktorin (=Premierministerin Wilmes), Gefängniswärter (=gefügige Politiker).

  124. Alles was die Europäischen Völker sich in Jahrzehnten erarbeitet haben ist mit Corona der Kleinstaaterei und den vielen kleinen Königen von Heute auf Morgen zunichte gemacht!
    Bravo Europa!
    Die Schweiz praktiziert das auch so, und büsst gnadenlos jeden der im Ausland einkauft mit CHF 100, und die Waren darf er trotzdem nicht mit in die Schweiz nehmen. Gerade die Schweiz die seit Jahren sich darum drückt das EU-Rahmenabkommen zu unterzeichnen - muss vor dem EUGH verklagt werden!
    Man sollte alle Beziehungen zu den Rosinenpickern einstellen, bis sie unterschrieben haben. Somit hat Deutschland zurecht zu Beginn der Corona-Krise eine Lieferung Schutzmasken einstweilig gestoppt gehabt.