Genau mit diesen Regeln hat sich ein vierköpfiges Forscherteam beschäftigt. In ihrer Studie, die das Forschungs- und Informationszentrum CRISP herausgegeben hat, untersuchen sie unter anderem den verfassungsrechtlichen Rahmen der für Belgien getroffenen Maßnahmen zur Eindämmung der Epidemie.
An dieser Studie mitgewirkt hat der aus Wirtzfeld stammende Andy Jousten, derzeit Doktorand am Lehrstuhl für öffentliches Recht an der Universität Lüttich: "Als zum Beispiel in Italien die ersten Quarantänemaßnahmen getroffen wurden, haben wir uns am Lehrstuhl die Frage gestellt, ob das auch in Belgien möglich wäre."
Nach ersten Recherchen wurden die Forscher, zu denen neben Andy Jousten noch Frédéric Bouhon und Xavier Miny gehören, auch mit der Aktualität im eigenen Land konfrontiert. "Der Text ist dann immer weiter vertieft worden", sagt Andy Jousten und mit Unterstützung des Brüsseler Professors Emmanuel Slautsky (ULB) wurde daraus dann eine rund 40-seitige Studie (zuzüglich Anhang), die vom Centre de recherche et d'information socio-politiques (CRISP) veröffentlicht wurde.
Die Studie kann kostenlos im Netz heruntergeladen werden.
al/sp
Mich würde interessieren, ob es eine Möglichkeit gibt, spaetestens im Nachgang der Kriese unverhältnismäßig getroffene Einschraenkungen einzuklagen, bzw eine Entschaedigung dafür.
Diverse Auflagen haben in keiner Weise eine Einschraenkung der Ansteckungsgefahr im Sinbe sindern werden zB mit einer moegluchen Verletzungsgefahr begruendet.
Nun sind die Krankengaeuser sichtbar nicht ueberlastet, man könnte dies alles, was ausschliesslich "Verhütung eventueller Verletzungsgefahr" entspricht, sofort wieder freigeben...
Da ich vermute, das Gewalt due man einmal hat, nicht so einfach losgelassen werden mag, wüde ich vorbeugend gerne wissen, wen ich dafuer zur Rechenschaft ziehen kann...
Ich hoffe, es kommt zu einer parlamentarischen Untersuchung des Krisenmanagements der diversen Regierungen Belgiens nach der Coronakrise. Sollte sich dabei herausstellen, dass gewisse Personen fahrlässig gehandelt haben, so sollten diese auch juristisch zur Verantwortung gezogen werden genau wie die Nazi-Kollaborateure nach dem 2. Weltkrieg. Vielleicht einen Sondergerichtshof schaffen. Man sollte durchaus bei den Untersuchungen einige Jahre zurückgehen, denn die heutige Situation im Gesundheitswesen ist das Resultat vergangener Politik, wo Geld wichtiger war als Menschenleben.
Unglaublich! Da vergleicht M. Scholzen die Entscheidungsträger während oder vor der Corona-Pandemie mit Nazi-Kollaborateuren.
Geht‘s noch oder wo liegt ihr Problem?
Der M. Scholzen, der den Klimawandel leugnet und ökologisch engagierte Menschen wiederholt gezielt herabwürdigt und diffamiert.
Vielleicht gibt dann ja auch irgendwann einen Sondergerichtshof für Kollaborateure der Klimawandelleugner.
Sachen gibt‘s...
Herr Gennen.
Sie halten die bisherige Politik für also richtig. Es ist also alles richtig gelaufen. Dann sind Sie also einverstanden, dass man sich nicht vorbereitet hat auf die Pandemie. Es war also gut, dass 6 Millionen Masken vernichtet wurden ohne gleichzeitig neue zu bestellen. Oder der herrschende Mangel an Hausärzten ist also gerechtfertigt. Oder der begrenzte Zugang zum Medizinstudium ist also auch in Ordnung und gleichzeitig werden Ärzte zum Beispiel aus Rumänien eingestellt, die dann dort fehlen. Oder die ständig teurer werdenden
Zusatzkrankenversicherungen. Die Liste ließe noch fortsetzen. Politiker, die das zu verantworten haben, sollten sich verantworten.
Aber Sie sind ja mit allem einverstanden, nehmen alles kritiklos hin. Muss ich feststellen.
Herr Scholzen, man kann ja pointiert und polemisch reagieren, was Sie ja auch bekanntermaßen ausgiebig tun, man sollte aber dabei die Bodenhaftung nicht vollständig verlieren.
"genau wie die Nazi-Kollaborateure nach dem 2. Weltkrieg."
Geht's noch? Die jetzigen Entscheidungsträger, die in einer Ausnahmesituation handeln mussten, die gewiss auch Fehler gemacht haben, mit Naziverbrechern in einen Topf zu werfen, ist einfach grotesk.
"Vielleicht einen Sondergerichtshof schaffen."
So? Einen "Volksgerichtshof" etwa, um im Kontext zu bleiben?
Wissen Sie nicht, dass in einem Rechtsstaat Sondergerichte nicht erlaubt sind?
"Es dürfen keine außerordentlichen Kommissionen oder Gerichte geschaffen werden, unter welcher Bezeichnung es auch sei." (Artikel 146 der Verfassung)
Den Bogen von einer Pandemie zu Nazi-Kollaborateuren schlagen, darauf muss man erst mal kommen...Haben Sie denn eigentlich gar keine Scham mehr Herr Scholzen?
Werter Herr Hezel
Werter Herr Heck
Den Vergleich habe ich gewählt, weil verschiedene Massnahmen mir willkürlich und überzogen erscheinen, wie etwa das Verbot im benachbarte Ausland einzukaufen. Es ist noch gar nicht sicher, dass die Massnahmen der Regierung alle vor Gericht standhalten. Das muss die Zukunft zeigen. Und was man unter Sondergerichtshof versteht, ist Interpretationssache. Wenn der politische Wille besteht, gibt es immer einen Weg. Findige Juristen finden da bestimmt was.
Fragestellungen:
-Wenn die Familie bei guten Wetter spazieren geht (ist erlaubt!), und man trifft auf eine andere Familie dabei (denn andere haben auch nichts besseres zu tun), man hält genügend Abstand ein und man plaudert 10 Minuten... verstoße ich dann gegen das Versammlungsverbot?
-Ich fahre 20KM nach St.Vith einkaufen, das ist erlaubt. Ich fahre 5KM nach Deutschland einkaufen, das ist verboten. Wäre es nicht besser, in einem Europa ohne Grenzen zu sagen, man solle sich in einem Radius von 10-15km bewegen anstatt die Grenzen nutzlos und schädigend zu schließen?
Präsident Macron meinte "nous sommes en guerre". Da wir uns im Krieg befinden, haben wir zur Zeit KRIEGSRECHT.
Zitat aus diesem CRISP-Werk:
"...Die Regierung kann alle geeigneten Maßnahmen ergreifen, um jede Situation zu verhindern und anzugehen, die innerhalb des strengen Rahmens der Covid-19-Pandemie und ihrer Folgen problematisch ist und die dringend angegangen werden muss oder einer ernsten Gefahr ausgesetzt ist..."
Dem wird "erklärend" nicht widersprochen. Noch Fragen?
Diese Studie dient wahrscheinlich auch dazu die Menschen zu beruhigen und die Regierungspolitik zu rechtfertigen. Ist also nichts anderes als politisches Propagandainstrument. Die Studie musste so ausfallen.
Man stelle sich vor, die hätten festgestellt, dass verschiedene Massnahmen nicht gesetzeskonform wären. Da wäre aber was los.
Hallo,
Ich antworte kurz auf die ein oder andere Bemerkung aus den Kommentaren.
Lieber Herr M. Scholzen, unsere Arbeit ist vollkommen unabhängig entstanden. Ich schlage Ihnen vor, die Arbeit ganz in Ruhe durchzuschauen und da werden Sie feststellen, dass wir durchaus kritische Bemerkungen zu den Maßnahmen machen (z.B. auf S. 27 zu dem Wortlaut des Dekretes der Wallonischen Region, den Herr G. Scholzen zitiert hat). Gleichzeitig sind wir aber natürlich sehr vorsichtig, was normal für eine wissenschaftliche Arbeit ist, die zeitgleich mit der Krise geschrieben wurde, denn jetzt kann man nur schwer voraussagen, was die Gerichte zur Legalität mancher Maßnahmen sagen werden (Stichtwort "Proportionalität").
Liebe Frau Fasch, Verantwortung tragen müssen natürlich alle Entscheidungsträger: sowohl vor Gericht (für die Maßnahmen vor dem Staatsrat oder dem Verfassungsgerichtshof; für Entschädigungen vor dem Staatsrat oder den ordentlichen Gerichten) als auch vor parlamentarischen Untersuchungsausschüssen.
Beste Grüße, allen beste Gesundheit und viel Mut!