Die Geschäftsleute, die gezwungen wurden, ihre Einrichtung zu schließen, brauchen vorerst keine Steuern auf Gaststätten, Terrassen oder ähnliches zu zahlen. Auch Markthändler sind vorübergehend von ihren Steuern entbunden.
Die Stadt will das Geld über die von der Wallonischen Region versprochenen Entschädigungen wieder einholen. Die Stadt rechnet aber mit nicht kompensierten Verlusten im Zusammenhang mit dem Wochenmarkt und der Osterkirmes.
belga/cd