Bisher gab es den Versicherungsschutz für Ehrenamtler nur, wenn sie einer Vereinigung angehören. Jetzt kommen auch Einzelpersonen und freie Gruppen in den Genuss.
Bedingung ist, dass sie nur Tätigkeiten verrichten, die laut Anti-Corona-Maßnahmen erlaubt sind. Angesprochen sind Freiwillige, die beispielsweise Einkäufe erledigen oder Live-Musik vor Pflegeheimen zugunsten ihrer Mitmenschen spielen.
Um den kostenlosen Versicherungsschutz zu erhalten, reicht eine E-Mail an dieter.gubbels(at)dgov.be mit Namen und Telefonnummer des Freiwilligen und einer kurzen Beschreibung der Tätigkeit.
mitt/okr