Das teilte Andrea Tilgenkamp, Prokurator des Königs, dem BRF auf Nachfrage mit. Bei den Protokollen handelte es sich um geöffnete Geschäfte, Grenzübertritte ohne Grund und Verstöße gegen das Versammlungsverbot. Betroffen waren insgesamt 19 Personen.
Die Staatsanwaltschaft muss jetzt entscheiden ob, und wenn ja, wie hoch die Bußgelder sein werden. Das Kollegium der Generalprokuratoren hatte den Staatsanwaltschaften des Landes bereits empfohlen, ein Bußgeld von 250 Euro für Privatpersonen und 750 Euro für Geschäfte zu verhängen.
Bislang landen die Protokolle noch auf dem Tisch der Staatsanwaltschaft, bevor sie dann verschickt werden. Je nachdem, wie streng die neuen Maßnahmen des Nationalen Sicherheitsrates sein werden, will die Eupener Staatsanwaltschaft dazu übergehen, dass die Polizeibeamten den Bußgeldbescheid sofort ausstellen können. Das Bußgeld kann dann auch sofort gezahlt werden, muss aber nicht.
vk