Der Kläger will sich auch weiterhin mit seinen Freunden in der Öffentlichkeit treffen.
Jetzt muss das Oberverwaltungsgericht in Münster prüfen, ob die Verordnung verhältnismäßig ist und ob es auch eine Rechtsgrundlage gibt. Das Gericht will in der nächsten Woche entscheiden.
dpa/vk
Ich finde diese Klage lächerlich. Sie belastet völlig unnötig unsere Justiz.
Wir joggen auch weiterhin unter Beachtung der "2er-Regel" mit ausreichend Abstand. Die typisch deutsche Rechthaberei ist in dieser Zeit genau das, was wir nicht brauchen.
Christian Weiß
Einfach laecherlich !
Warum wird dieser Mann nicht vorübergehend wegen Gefährdung der Öffentlichkeit eingesperrt und muss den Arrest selbst bezahlen.
Christian Weiss, was ist denn eigentlich "die typisch deutsche Rechthaberei"? Ich finde diese Aussage rassistisch und verstehe nicht, warum so etwas vom brf geduldet bzw. abgedruckt wird. Verunglimpfung anderer Nationalitäten ist keine Meinung, sondern - wie bereits geschrieben - rassistisch!
Wie ignorant muss man sein, um in der momentanen Krise auch noch Gerichte mit seinen egoistischen Befindlichkeiten zu beschäftigen? Das ist die Sorte Mensch, die dann im Falle einer Infektion auch wieder andere dafür verantwortlich macht.
Sorry, da habe ich null Verständnis.
Ganz einfach, sollte er demnächst ärztliche Hilfe nötig haben einfach nach hause schicken und nichts für ihm tun !
In jedem Land gibt es solche egoistische Menschen. Man sollte jetzt nicht von typisch Deutsch oder typisch Belgisch reden. Dieser Virus darf die Europäische Idee nicht zerstören.
Und wieder erheben Rassismus und Fremdenfeindlichkeit ihre hässlichen Köpfe!
Gute Arbeit Leute! (nicht Sie Herr Eimerscheid)
Ist bestimmt wieder so ein Geisteskranker,vielleicht ist er ja schon infiziert, oder so ein wichtigtuer
Jedermann hat das Recht auf eine gerichtliche Überprüfung. Was der eine verhältnismäßig findet, geht dem anderen zu weit. Einzige Möglichkeit ist eine Überprüfung auf gesetzesmäßigkeit. Das Kontaktverbot hätte schon vom gewählten Parlament bestätigt werden sollen.
Man kann über die Klage denken wie man will.
Solange in der BRD eine Kanzlerin mit unklarer DDR- Vergangenheit ihre Finger im Spiel hat, verkommt das "gewählte Parlament" mehr und mehr zu einem demokratischen Feigenblatt mit Abnick- Funktion.
Gut, das offenbar die Gerichte in Deutschland noch unabhängig sind. Beruhigend, das auch in Extremsituationen das Grundgesetz noch gilt.
Da wir keinen Impfstoff haben, bleibt nur, dass der Körper Abwehrstoffe bildet. Ob die Kontaktsperre hilft ist noch unklar.
Unser Rechtsstaat macht gerade Dinge, die sehr fragwürdig sind.
Wer diesen Kollegen aus Aachen kritisiert und verunglimpft, ist nicht fähig die Vorteile unserer Lebensweise in diesem Rechtsstaat zu verstehen. Wer diesen Mann böse kritisiert, hat seine Würde vor lauter Angst verloren. Der Grund für Angst ist immer Unkenntnis, meist durch Desinformation.
Danke Hartmut.
Sehr kontruktiv formuliert
Werter Herr Gnuschke.
Die deutsche Kontaktsperre ist die angemessene Reaktion.Genau wie die belgische Ausgangssperre.Sie soll das Übertragen des Virus verhindern.
Meiner Meinung nach widerspricht das belgische Ausreiseverbot und die damit verbundenen Ausnahmeregelungen dem Prinzip des Nützlichen und Zweckdienlichen. Gedanke dahinter ist, den Feind (=Coronavirus) an der Grenze zu stoppen genau wie eine feindliche Armee.Nur in der Praxis ist es anders. Das Virus ist überall.Und darum macht es in der Praxis keinen Unterschied, ob ich in B oder D in den Supermarkt gehe.Die Ansteckungsgefahr ist überall gleich groß.Und was mich am meisten wundert, ist die Tatsache, dass unsere DG Politiker dieses Ausreiseverbot nicht grundsätzlich hinterfragen.Sich keine Gedanken machen, ob das ganze überhaupt was nützt.Das ist doch Obrigstaatsgläubigkeit nach preussischer Manier.Eigentlich müssten gerade diese Damen und Herren vor den belgischen Staatsrat ziehen und dort das Ausreiseverbot prüfen lassen.
habe nur ne frage
wieso wird am grenzübergang lichtenbusch (kleiner übergang) nicht mehr kontroliert ebenso habe ich keine kontrolle am autobahnübergang gesehen
aber bis zum waldrand darf ich nicht mit meinem pkw fahren
Ich habe kein Verständnis für solche Menschen. Unsere Gerichte haben schon genug zu tun .Auch ohne diese Egoisten.