Die Maßnahmen gelten für Ferienwohnungen, Bed & Breakfast, Campingplätze und Gruppenunterkünfte, wie etwa Jugendherbergen. Das Verbot gilt auch dann, wenn Zimmer oder Wohnungen auf Sharing-Portalen wie etwa AirBnB oder Wimdu angeboten werden.
Hotel-Betriebe dürfen unter Bedingungen geöffnet bleiben, dürfen aber keine neuen Urlaubsgäste mehr aufnehmen.
mitt/sp/jp