Die Höhe der Gebühr soll je nach der Größe der Anlage bei ca. 300 bis 2.000 Euro jährlich liegen. ProDG ist nicht einverstanden mit der Einführung des Prosumertarifs, weil dieser überhaupt keine Lenkungsfunktion habe und nicht die Ungerechtigkeit der fehlenden Vergütung des zu viel eingespeisten Stroms behebe, heißt es in einer Mitteilung.
Ursprünglich sollte der Tarif bereits zum 1. Januar in Kraft treten. Der Termin wurde jedoch auf den 1. Mai verlegt. Es sei zu befürchten, dass viele Photovoltaik-Anlagenbesitzer ihre Anlage abklemmen bzw. dass nur noch wenige Bürger in neue Anlagen investieren werden, so ProDG.
Deshalb fordere man den Wechsel zu einem System mit Lenkungsfunktion, bei dem der tagsüber produzierte und selbst genutzte Strom weiterhin kostenlos bleibt.
mitt/lo