Bei dem Arbeitsgespräch ging es unter anderem um das Problem der grenzüberschreitenden medizinischen Notfallhilfe. Man brauche unbedingt mehr Flexibilität, was den Einsatz von Rettungsdiensten über die Grenzen hinweg angehe, so Arimont.
Bei einem Anruf der 112 in Ostbelgien kann es passieren, dass sich der Anrufer in das deutsche Telefonnetz einloggt und sein Anruf bei einer deutschen Notrufzentrale ankommt. Dort kann dem Anrufer aber nicht sofort geholfen werden, da er nach aktueller Rechtslage an die Notrufzentrale nach Lüttich weitergeleitet werden muss. Arimont fordert eine ähnliche Regelung wie zwischen Deutschland und den Niederlanden, wo bei dem Anruf viel flexibler und nach dem Prinzip des näheren Angebots gehandelt werden kann.
In Belgien ist hierfür ein Staatsvertrag notwendig, da der belgische Föderalstaat zuständig ist und ein entsprechendes Abkommen mit dem Bundesland Nordrhein-Westfalen abschließen muss. Von Seiten des Landes NRW bestehe offenbar die Bereitschaft, so Arimont.
mitt/lo