In seiner Mitteilung erklärt Lambertz, die Interpellation sei unzulässig, da sie ein Thema anspreche, das ausschließlich auf föderaler Ebene besprochen werde. Außerdem verstoße die Interpellation gegen den Artikel der Geschäftsordnung des Parlamentes, der die inhaltlichen und formellen Voraussetzungen festlege.
Lambertz bedaure, dass Huppertz keine Einsicht gezeigt und sich für eine öffentliche Polemik entschieden habe.
mitt/lo