Das Verwaltungsgericht Köln verhandelt an diesem Dienstag die Klage des Umweltverbands BUND gegen das Land NRW unter anderem gegen den Hauptbetriebsplan für die Jahre 2018-2020, der auch die umstrittenen Rodungen regelt.
Das alte Waldgebiet am Braunkohletagebau Hambach gilt deutschlandweit als Symbol im gesellschaftlichen Konflikt um das Klima. Der Energiekonzern RWE ist Beigeladene in den Verfahren.
Der NRW-Landesverband BUND hatte im vergangenen Herbst mit einem Eilantrag einen vorläufigen Rodungsstopp durch das Oberverwaltungsgericht Münster erreicht. Der Energiekonzern RWE durfte daraufhin keine Bäume fällen, um nicht vorzeitig Fakten zu schaffen.
Die Kölner Verwaltungsrichter verhandeln außerdem über zwei Klagen des Umweltverbands gegen die Enteignung eines Grundstücks für den fortschreitenden Tagebau Hambach. Der Umweltverband BUND ist der Auffassung, dass der Hambacher Forst wegen einer großen Kolonie der streng geschützten Bechsteinfledermaus nach europäischen Kriterien schutzwürdig ist.
Bei den Klagen gegen die Enteignung eines 500 Quadratmeter großen Ackers am Braunkohletagebau Hambach ist unter anderem strittig, ob der Tagebau zur Versorgungssicherheit notwendig ist.
dpa/rs